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Bayern: Die Gesundheitspolitik darf nicht im Bundesfinanzministerium gemacht werden

Bayern: Konsequenzen aus breiter Kritik an GKV-Plänen des Bundesgesundheitsministeriums gefordert (Bayerisches Staatsministerium).



Nach breiter Kritik an den Plänen des Bundes zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Konsequenzen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gefordert. Holetschek sagte am Sonntag in München: „Der
Bundesgesundheitsminister muss jetzt handeln. Er hat mit seinen unausgegorenen Plänen für die Stabilisierung
der GKV-Finanzen viele gegen sich aufgebracht: Ärzteschaft, Pharmaindustrie und
sogar die Krankenkassen selbst sind unzufrieden mit den bislang bekannten
Plänen.“

Der Minister ergänzte: „Es ist jetzt an der Zeit, dass Herr Lauterbach auf alle
Betroffenen zugeht und gemeinsam einen soliden Kompromiss schmiedet. Auch die
Länder müssen eingebunden werden.“

Holetschek erläuterte: „Ich habe den Eindruck, dass sich selbst die
Ampel-Koalition in Berlin nicht einig ist, wie es in Zukunft laufen soll. Es
verfestigt sich das Bild, dass Gesundheitspolitik zunehmend im
Bundesfinanzministerium gemacht wird. Das kritisiere ich auf das Schärfste.
Herr Lauterbach darf sich nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Er ist
verantwortlich für eine zukunftsfeste Gesundheitspolitik.“

Bayerns Gesundheitsminister ging auch auf die Ankündigung des Bundes ein, die
Versicherten hätten keine Leistungskürzungen zu befürchten. Holetschek
bekräftigte: „Ich nehme den Bundesminister beim Wort. Die Finanzierung darf
nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“

Alternativ zu den bekannten Plänen aus Berlin fordert Holetschek die Prüfung
weitergehender Maßnahmen zum Ausgleich des Defizits in der GKV-Finanzierung.
Der Minister erklärte: „Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
muss stärker erhöht werden, als es der Entwurf bislang vorsieht. Bayern schlägt
zudem seit langem eine Erhöhung der Beiträge des Bundes für Bezieher von
Arbeitslosengeld II vor. Auch eine Überprüfung der versicherungsfremden
Leistungen muss sein.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium, 16.07.2022

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