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DKG zu den Vorschlägen einer Strafgebühr für Notaufnahmen

Strafgebühr für Notaufnahmen: Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (Pressenachricht).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Vorschläge des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr für die Nutzung der Notaufnahmen einzuführen, kritisch. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: Wenn wir über
Sanktionierungen sprechen, müssen zuerst einmal die Bedingungen erfüllt sein, die gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten in einer
Notfallsituation ideal beraten und gesteuert werden: Eine medizinische
Ersteinschätzung durch die Integrierten Leitstellen der Telefonnummern 112 und
116117, kurzfristige Terminvermittlung in umliegenden Arztpraxen und auch
unmittelbare Hausbesuche durch den KV-Notdienst sind für die Patienten wichtige
Voraussetzungen für eine gute ambulante Notfallversorgung jenseits der
Krankenhausnotfallambulanzen. Erst wenn diese Voraussetzungen durch die
zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen sind, kann man darüber
nachdenken, ob man von den Patientinnen und Patienten eine Art Strafgebühr
erhebt, die diese Beratung und Steuerung ignorieren und den direkten Weg in die
Notfallambulanzen suchen. Wer ohne vorherige Beratung und trotz angebotener
alternativer Behandlungsoptionen dennoch eine Notaufnahme aufsucht, ohne dass
ein Notfall vorliegt, kann dann tatsächlich sanktioniert werden.

Doch in einer solchen Situation sind wir noch lange nicht. Bisher gibt es weder
eine flächendeckende Ersteinschätzung durch die Leitstellen, noch werden den
Patientinnen und Patienten regelhaft kurzfristig Behandlungsangebote
vermittelt. Jetzt durch finanzielle Sanktionierung Patientinnen und Patienten
steuern zu wollen, wäre kontraproduktiv und kann sogar zur
Versorgungsverschlechterung führen. Eine drohende Strafgebühr kann dazu führen,
dass Patientinnen und Patienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen
bei tatsächlichen Notfällen davon abgehalten werden, die Notaufnahmen
aufzusuchen.

Für die Krankenhäuser würde zudem ein großer Aufwand entstehen, die Gebühr zu
erheben. Entweder müsste dies direkt über die Krankenkassen abgewickelt werden,
oder das Geld müsste bei den Kliniken verbleiben, um den Verwaltungsaufwand
abzudecken. All das waren Gründe, die Praxisgebühr im niedergelassenen Bereich
wieder abzuschaffen. Wir sollten es vermeiden, Fehler der Vergangenheit zu
wiederholen.“

Quelle: Pressenachricht, 12.04.2023

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