DKG zu den Zulassungsbedingungen für ambulante Leistungen der Kliniken / Schwerkranke müssen zu den Spezialisten in die Krankenhäuser gehen dürfen
DKG zu den Zulassungsbedingungen für ambulante Leistungen der Kliniken / Schwerkranke müssen zu den Spezialisten in die Krankenhäuser gehen dürfen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).