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Erneute Überlastung der Notfallversorgung befürchtet

Aktuelle Zi-Berechnungen zum Vorschlag der Regierungskommission, Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern der höchsten Notfallstufen einzurichten (ZI).



Im Februar 2023 hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland veröffentlicht. Darin schlägt die Kommission vor, die Notfallversorgung möglichst an größeren, gut ausgestatteten
Krankenhäusern zu konzentrieren. Zur Entlastung dieser Notaufnahmen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bereitschaftspraxen an jenen Notaufnahmen
einrichten. Dies wird Integriertes Notfallzentrum (INZ) genannt. Nach dem
Konzept der Regierungskommission soll die Bereitschaftspraxis an allen Kliniken
der Notfallstufe 3 rund um die Uhr besetzt sein. An allen Krankenhäusern der
Notfallstufe 2 empfiehlt die Kommission eine Besetzung der Bereitschaftspraxis
Mo-Fr 14-22 Uhr sowie Sa, So und feiertags 9-21 Uhr. Darüber hinaus sollen, wo
regional erforderlich, auch an Kliniken der Notfallstufe 1 Bereitschaftspraxen
oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im 24/7-Betrieb eingerichtet werden.
Zusätzlich empfiehlt die Regierungskommission, den fahrenden ärztlichen
Bereitschaftsdienst auch zu Praxisöffnungszeiten, also rund um die Uhr,
anzubieten. Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung (Zi) aktuell berechnet, welche Effekte diese
Regelungen auf die derzeitige ambulante Akut- und Notfallversorgung haben
könnte.

Danach könne der Vorschlag der Regierungskommission dazu führen, dass die Zahl
der Bereitschaftspraxen von heute rund 865 deutlich reduziert wird, da die
Kommission von 160 Krankenhäusern der Notfallstufe 3 und von 260 Krankenhäusern
der Notfallstufe 2 ausgeht. Um aber die erweiterten Präsenzzeiten in rund 420
INZ durch niedergelassene Allgemeinmediziner:innen, Internist:innen oder
Chirurg:innen bereitstellen zu können, müssten rund 600 Vertragsarztpraxen
täglich geschlossen werden. Der Grund hierfür ist, das niedergelassene
Ärzt:innen zum Dienst in den Bereitschaftspraxen verpflichtet wären oder
Ruhezeiten einzuhalten hätten und nicht zur medizinischen Versorgung ihrer
Patient:innen in den Praxen zur Verfügung stehen könnten. Dies würde zunächst
bedeuten, dass rund 4 Millionen Patientenkontakte in der vertragsärztlichen
Regelversorgung nicht mehr wie üblich stattfinden könnten. Ein gewisser Anteil
der betroffenen Patient:innen würde sich dann voraussichtlich an die
Notfallversorgung wenden. An den INZ werden aber üblicherweise weniger
Patient:innen pro Stunde behandelt als im regulären Praxisbetrieb. Geht man
davon aus, dass an künftigen INZ in etwa die gleichen Fallzahlen pro Stunde
ambulant behandelt werden wie heute, wäre dort mit rund 1 Million zusätzlichen
Patientenkontakten zu rechnen. Rechnerisch bleiben somit rund 3 Millionen
Patientenkontakte, die entweder in anderen Praxen versorgt werden müssten oder
zusätzlich in die Notfallversorgung drängen und dort wieder eine Überlastung
hervorrufen. Würde zusätzlich der fahrende Bereitschaftsdienst auf die
Praxisöffnungszeiten erweitert, würden weitere rund 850 Praxen täglich
geschlossen werden müssen.
[...]

Quelle: ZI, 04.05.2023

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