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Ersteinschätzung und Weiterleitung am Auftrag vorbei abgestimmt

ZI-Statement zu geplanten Änderungen an der Akut- und Notfallversorgung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (Pressemitteilung).



Der Bundestagsausschuss für Gesundheit hat gestern im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auch über eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 120 Abs. 3b SGB V abgestimmt. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende
des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried: „Leider hat der Gesundheitsausschuss gestern weithin überraschend Fakten
geschaffen, die Fortschritte bei der Verbesserung der Akut- und
Notfallversorgung von 73 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland
erschweren. Wenn der Bundestag dem Gesetz wie erwartet morgen zustimmt, wird
das politische Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in der
Notfallversorgung zur Entlastung der Notaufnahmen erst einmal deutlich
geschwächt.
[...]

Quelle: Pressemitteilung, 25.05.2023

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