Videosprechstunden im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren - Anwendungsmöglichkeiten und ökonomische Evaluation /> Leitlinie Psychosomatisch orientierte Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen - Konsultationsfassung />

Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern mydrg.de





groups

Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern

Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern (Niedersächsische Krankenhausgesellschaft).



Krankenhäuser in Niedersachsen teilen die Sorgen der Kommunen Hannover. Von Panikmache kann keine Rede sein, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke zur aktuellen Auseinandersetzung bezüglich des Referentenentwurfes zur Reform der Notfallversorgung. Die geäußerten Sorgen sind absolut berechtigt, Beschwichtigungsversuche unangemessen.
Die aktuellen Pläne zielen auf eine Einschränkung der Versorgung, einen Entzug
der Kompetenzen der für die Notfallversorgung bislang zuständigen Kommunen und
eine Kürzung der Bezahlung für Notfälle. Die behaupteten „Entlastungen“ der
Krankenhäuser durch dieses Gesetz sind nicht erkennbar. „Im Gegenteil reiht
sich dieses Gesetz nahtlos in die Reihe der übrigen Vorhaben ein, unter einer
schön klingenden Überschrift Verbesserungen zu versprechen, aber
Verschlechterungen einzuführen“, erläutert Helge Engelke.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf wesentliche Umstände im
Unklaren lässt und insbesondere mit den Regelungen zu den geplanten
Integrierten Notfallzentren (INZ) massiv das Krankenhausplanungsrecht der
Länder ignoriert und die Krankenhäuser als den zunehmenden Leistungserbringer
in diesem Bereich zu Erfüllungsgehilfen abqualifiziert. Bezüglich der geplanten
Leitstellen bzw. des gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) geht aus dem
Referentenentwurf nicht hervor, wie die Bundesländer und Kassenärztliche
Vereinigungen zusammenarbeiten sollen. Die Aufgaben der Leitstellen bleiben
vage, ebenso wie die im Entwurf vorgesehene Triage funktionieren soll.

„Statt der ursprünglich vorgesehenen Neuzuordnung des Sicherstellungsauftrages
im Bereich der Notfallversorgung sollen nunmehr ambulante Notfallleistungen nur
noch in INZ unter der alleinigen medizinisch-fachlichen Leitung der jeweiligen
Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden, obwohl diese als Körperschaften
des öffentlichen Rechts über keine medizinischen Kompetenzen verfügen“, stellt
Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG, fest. Bei der Entscheidung, an
welchen Krankenhäusern INZ eingerichtet werden, haben Krankenkassen und die
Kassenärztliche Vereinigung die Stimmenmehrheit. Damit könnten Krankenkassen
und Kassenärztliche Vereinigung künftig - an den Bundesländern vorbei -
maßgeblich in die Krankenhausstrukturen eingreifen und die Versorgung
einschränken.

„Beschwichtigungsversuche, wie vom Verband der Ersatzkassen sind absolut
unangemessen. Sie zeigen, dass weitere Spar- und Leistungseinschränkungsgesetze
bei den Krankenkassen hochwillkommen sind“, führt Helge Engelke weiter aus. Die
Brisanz der geplanten Verschlechterungen wurde im Gegensatz dazu von den
Bundesländern, so auch Niedersachsen, erkannt. Die kritisierten Einschränkungen
werden von ihnen ebenso wie von den Kommunen als Verantwortliche des Rettungs-
und Notfallwesens zu Recht abgelehnt.

Quelle: Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, 20.02.2020

« Videosprechstunden im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren - Anwendungsmöglichkeiten und ökonomische Evaluation | Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern | Leitlinie Psychosomatisch orientierte Diagnostik und Therapie bei Fertilitätsstörungen - Konsultationsfassung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige