Bayern Krankenhäuser kritisieren 440 Mio. Euro Bauprogramm /> Medizinische Hochschule Hannover: Halbjahreszahlen lassen 2019 hohes Defizit erwarten />

Kabinett beschließt Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz mydrg.de





groups

Kabinett beschließt Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz

Kabinett beschließt Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (Bundesgeseundheitsministerium).



Apps auf Rezept, interessante Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen – das ermöglicht das Gesetz für eine
bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Den Entwurf hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten
besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten
sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle
Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen. Daher gibt es für die
Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Außerdem sollen künftig auch
Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege bekommen die Möglichkeit dazu. Ich
bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker oder
Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben. Damit Patienten Apps schnell
nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer
ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit
der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In
dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung
verbessert.

Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre
Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die
Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis
Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für
Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang
1% ab dem 1. März 2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie
Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten
hierfür werden erstattet.

Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten,
leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer
Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine
Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.

Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen.
Bislang erhalten Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für
das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird
beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärztinnen und Ärzte künftig mehr
Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer
einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf
elektronischem Wege tun. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf
elektronischem Weg verordnet werden.

Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen
Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds um
fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich. Und wir sorgen dafür, dass
erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar
2020 in Kraft treten.

Quelle: Bundesgeseundheitsministerium, 10.07.2019

« Bayern Krankenhäuser kritisieren 440 Mio. Euro Bauprogramm | Kabinett beschließt Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz | Medizinische Hochschule Hannover: Halbjahreszahlen lassen 2019 hohes Defizit erwarten »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige