Projekt Health Harbor Hamburg (H3) bekommt 20 Millionen Euro Fördermittel
20 Millionen Euro für bessere Vernetzung der Hamburger Kliniken (Radio Hamburg).
20 Millionen Euro für bessere Vernetzung der Hamburger Kliniken (Radio Hamburg).
§ 21 Abs.1 KHEntgG: Fortschreibung Fehlerverfahren Datenjahr 2022 / Übersicht Hinweis- und Fehlermeldungen Datenjahr 2022 / Fehlerverfahren Datenjahr 2022 (Basisdokument) (InEK).
Nachtrag vom 11.1.2023 mit Wirkung zum 1.2.2023 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG Entwurf (DKG).
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus soll als Digitales Leitkrankenhaus in Zukunft Gesundheitseinrichtungen in der Region vernetzen (GMX).
Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022). Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022 zum 31.03.2022 (InEK, PDF, 900 kB).
Für die digitale Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes setzt Bayern auf ein zweigleisiges Vorgehen (Pressenachricht).
Cloud-Faxversand via Cloud sei gegenüber dem Internet und den angeschlossenen Geräten weniger exponiert (IAVC).
Training a Deep Contextualized Language Model for International Classification of Diseases, 10th Revision Classification via Federated Learning: Model Development and Validation Study (JMIR).
Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der PEPPV 2023 (DKG, PDF, 54 kB).
Schlüsselfortschreibung vom 1.12.2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 bzw. 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V ENTWURF Anhang B zu Anlage 2 Teil III: Entgeltarten nach PEPPV 2023 (DKG, PDF, 88 kB).
OpenSSL 3.0: Kritische Schwachstelle soll behoben werden (Bundesamt f. Sicherheit in der Informationstechnik).
EVV-Dokumenttypen für die Datenübermittlung mit dem Medizinischen Dienst (MD) (DKG, XLS, 18 kB).
Deutsche Hochschulmedizin begrüßt Vernetzung von Medizininformatik-Initiative und Netzwerk Universitätsmedizin in kommender Förderphase (Uniklinika).
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Fast schon skandalös (HR Info).
Bewertung von neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden online möglich (Deutsches Ärzteblatt).
Bettenerfassung darf nicht zu mehr Bürokratie führen (Marburger Bund).
Verordnung zur Ermittlung von Krankenhauskapazitäten veröffentlicht (AOK).
Krankenhäuser: Verantwortung für andauernde Daten-Misere trägt der Bundesgesundheitsminister (DKG).
Prozessdigitalisierung: Ausgedruckt und wieder eingetippt... Gesundheitswesen voller Medienbrüche (IT Daily).
Entwurf Schlüsselfortschreibung vom 6.9.2022 zum 13.9.2022 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (DKG, PDF, 89 kB).
Digitalisierungsexperten unterbreiten Empfehlungen zur Interoperabilität (Deutsches Ärzteblatt).
4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Entwurf zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein kritisiert Lauterbachs Pläne für Meldesystem zur Bettenbelegung (GMX).
Europäischer Gesundheitsdatenraum wichtig für Innovationen im Gesundheitssektor (euronews).
Pflegebudget: Bekanntmachung der "Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 28.06.2022" - Änderung der Lieferfristen für die Krankenhäuser durch das Pflegebonusgesetz (InEK).
Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung nach § 17c KHG / Nachtrag vom 20.06.2022 zum 01.07.2022 (BWKG, PDF, 33 kB).
Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (Rahmenvereinbarung Datenübertragung) Gesamtdokumentation Stand 21.06.2022 (DKG, PDF, 1,8 MB).
Entwurf Nachtrag vom 04.07.2022 mit Wirkung zum 01.08.2022 bzw. 01.10.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Nachtrag vom 20.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Schlüsselfortschreibung vom 15.6.2022 zum 22.6.2022 mit Wirkung zum 1.9.2021 bzw. 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (DKG).
InEK DatenDienst: Prüfen - Verschlüsseln - Senden (Download, JAR, 23 MB).
Leistungserbringerportal des Medizinischen Dienstes: Was kann es? Was verbessert es? Und was kann es nicht? (KU 06/2022, PDF, 227 kB).
DSGVO-konforme Messenger: Mit effizienter Vernetzung innerhalb der eigenen Organisation beginnen (ChannelPartner).
Schlüsselfortschreibung vom 16.6.2022 zum 23.6.2022 mit Wirkung zum 1.9.2021 bzw. 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf (DKG, PDF, 102 kB).
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement, die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung und die Anpassung der MAKV um (DKG, PDF, 73 kB).
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens muss noch in dieser Legislaturperiode passieren (Gesundheitsstadt Berlin).
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um (DKG).
Datennutzung im Gesundheitswesen: Bisher ist der Datenschutz im Gesundheitswesen einer der undurchsichtigsten Bereiche im Datenschutzrecht (KKH).
Gesamtdokumentation der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG, die hierzu vereinbarten Fortschreibungen sowie die Umsetzungshinweise (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Das InEK ist mit dem Schreiben vom 29. April 2022 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, eine geeignete Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2022 [...] durchzuführen (InEK).
Das InEK stellt die aktualisierte Datensatzbeschreibung und Dateivorlagen inkl. Beispielen zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen bereit (InEK).
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlungsverpflichtung im § 21 Abs. 3b KHEntgG aufgenommen (InEK).
Vivantes und Charité starten digitalen Austausch strukturierter Behandlungsdaten (Presseaussendung).
Kaum Verbindlichkeit beim Umsetzen der digitalen Meldeportale (Tagesschau).
Mehrwert durch Verwendung von SNOMED CT als Referenzterminologie im Gesundheitswesen (BfArm).
NRW-Wirtschaftsminister überreicht Förderbescheid (Bonner Generalanzeiger).
Um manuelle Datenaustauschprozesse auf ein Mindestmaß zu reduzieren, setzt Einkaufsdienstleister Prospitalia auf eine neue API-Architektur (IT-Zoom).
Nachtrag vom 22.3.2022 mit Wirkung zum 1.4.2022 bzw. 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Digitale Kodierhilfe: Nachteile statt Unterstützung (Medical Tribune).
Schlüsselfortschreibung vom 16.3.2022 zum 23.3.2022 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (DKG).
Entwurf Nachtrag vom 15.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 bzw. 01.07.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2021: Übermittlungsmöglichkeit der Jahresmeldung für das Jahr 2021 (InEK).
Die Auswirkung der digitalen Transformation auf die Bundeswehrkrankenhäuser (Wehrmedizin).
Ärzte fordern Umdenken bei der Digitalisierung der Medizin (Heiseverlag).
Az. B 1 KR 9/21 R: Nach der PrüfvV 2014 sind nachgereichte Behandlungsunterlagen im Verfahren durch eine materielle Ausschlussfrist präkludiert (Urteilsbegründung).
Nachtrag vom 2.2.2022 mit Wirkung zum 21.2.2022: Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §1 7c KHG (DKG).
Fehlerverfahren zur Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG (InEK, PDF, 1 MB).
Corona: Datensammeln für die Tonne (Die Zeit).
Pflegebudget: FAQ-Liste für die Datenlieferungen der Krankenkassen (InEK).
Smarte Patientenversorgung: Vivantes baut digitalen Austausch von Behandlungsdokumenten aus (Presseaussendung).
Versendung medizinischer Daten - die zulässigen Versandwege (Medizinrecht Aktuell).
Psych-Personalnachweis-Vereinbarung 2022 (InEK, PDF, 82 kB).
Mecklenburg-Vorpommern: Kliniken schaffen das Fax ab (Nordkurier).
Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen (Urteilsbegründung).
Pflegebudget: Veröffentlichung der Festlegungen zur Übermittlung der Daten durch die Krankenkassen (InEK, PDF, 445 kB).
Überhastete Digitalisierung gefährdet das Gesundheitssystem (Heiseverlag).
Schlüsselfortschreibung vom 9.12.2021 mit Wirkung zum 1.1.2022 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (DKG).
Mit Interoperabilität in die Zukunft des Gesundheitswesens: Deloitte Studie zeigt, wie standardisierte Daten die Gesundheitsversorgung transformieren (Deloitte, PDF, 2 MB).
TI-Update: Patient Journey, E-Rezept, digitales Ökosystem: ein vernetztes Gesundheitswesen (KPMG).
Das Erörterungsverfahren nach § 17c KHG: Ein Gradmesser für das Krankenhausmanagement (Med-Juris).
Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2021 zum 31.03.2022 (InEK, PDF, 665 kB).
Was ist die elektronische Patientenakte? (Computerwoche).
Uniklinik Münster etabliert bundesweit erstes Security Operation Center (SOC) zur Abwehr von Cyber-Attacken (Pressemitteilung).
Entwurf Nachtrag vom 01.12.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 u.a. zur Umsetzung des Abschlages bei Nichtteilnahme an der Telematikinfrakstuktur zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Schlüsselfortschreibung vom 9.12.2021 mit Wirkung zum 1.1.2022 bzw. mit separat ausgewiesenem Gültigkeitsdatum zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (DKG).
Az. B 1 KR 9/21 R und B 1 KR 43/20 R: Zur Präklusionswirkung der PrüfvV bei Fristversäumnis (Medizinrecht Saarland).
Datenmeldung der Krankenkassen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) (InEK).
Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten (MD) (VdEK).
Unnötig kompliziert und unsicher: IT-Experte zerlegt E-Rezept-Codes (Apotheke Adhoc).
eHealth Monitor 2021: eHealth in Deutschland gewinnt an Dynamik (Download, PDF, 7 MB).
PEPPV 2022: Schlüsselfortschreibung vom 29.11.2021 mit Wirkung zum 1.1.2022 bzw. 1.1.2021 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf (DKG).
PEPPV 2022: Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der PEPPV 2022 (DKG).
Nachtrag vom 12.11.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Umsetzung der B-BEP-Abschlagsvereinbarung und Kennzeichnung von Verlegungen nach §3 Abs. 6 FPV (DKG, PDF, 66 kB).
Wieso die Faxnutzung als kritisch eingestuft wird (Buchreport).
Entwurf Nachtrag vom 11.11.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Umsetzung der B-BEP-Abschlagsvereinbarung und Kennzeichnung von Verlegungen nach §3 Abs. 6 FPV (DKG).
Erstattung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
DSGVO behindert medizinische Notfallversorgung und gefährdet Menschenleben (DGOU).
Az. S 31 KR 137/20: Anforderungen an die Begründung zur stationären Behandlungsbedürftigkeit bei einem AOP-Eingriff (WRT Rechtsanwälte).
5G an Klinken: Echtzeit-Datenübertragung für Patienten (GMX).
Das Telefax - ein Tabu für Gesundheitsdaten (BFS).
Streit um den Versand der Prüfunterlagen für den Medizinischen Dienst (Medcontroller).
Großbritannien: Skandal um Patientendaten und DeepMind wird gerichtlich aufgearbeitet (Netzpolitik).
Die neue PrüfvV ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Spezifikation für geplanten Matrix-Messenger im Gesundheitssektor veröffentlicht (Heiseverlag).
88% der Einrichtungen nutzen das Fax als Kommunikationsmittel (Curacon).
Milliarden für die Krankenhaus-Digitalisierung (Bayerischer Rundfunk).
PrüfvV 2022 - Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen (BDO Legal).
Hospitalisierungsrate unterschätzt Patientenzahlen dramatisch (NDR).
Dürfen Ärzte Patientenunterlagen noch per Fax an andere Ärzte übersenden oder verstößt dies gegen das Datenschutzrecht? (Christmann Law).