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Krankenhauszukunftsgesetz: Rehabilitationseinrichtungen nicht vergessen!

Krankenhauszukunftsgesetz: Rehabilitationseinrichtungen nicht vergessen! (Bundesverband Geriatrie).



Positive Effekte für Investitionen in geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen erwartet der Bundesverband Geriatrie vom Krankenhauszukunftsgesetz. Die geriatrischen Reha-Einrichtungen profitieren allerdings nicht. Berlin, 13.10.2020 – Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das nach dem Bundesratsbeschluss nun in Kraft
getreten ist. Es sieht vor, Krankenhäusern für Investitionen und
Modernisierungen Fördermittel in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro aus
Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. „Mit diesem Förderpaket
wird deutlich, dass der Bund die wesentliche Rolle der Krankenhäuser bei der
Gesundheitsversorgung für die Zukunft sichern will“, meint Dirk van den Heuvel,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin. Dies sei gerade
für den interdisziplinären und ganzheitlichen Behandlungsansatz der
geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen von großer Bedeutung.
Das Fördervolumen ist gedacht, um Notfallkapazitäten zu modernisieren, die
digitale Infrastruktur zu verbessern sowie die IT-Sicherheit zu erhöhen.
Außerdem können durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr verursachte
Erlösrückgänge auf Verlangen einer Klinik in Verhandlungen mit den
Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Für
Mehrkosten aufgrund der Corona-Pandemie – wie Schutzausrüstungen – können bis
Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, soweit sie nicht
anderweitig finanziert werden.
Vermisst: Bedarfsgerechte Förderung der Rehabilitation
Kritisch sieht der Bundesverband das KHZG hinsichtlich der von ihm ebenfalls
vertretenen Rehabilitationseinrichtungen, die in dem Gesetz gar nicht
berücksichtigt sind. „Die geriatrische Rehabilitation hat sich in den letzten
Jahren im Versorgungsalltag etabliert“, erläutert Vorstandsvorsitzender Ansgar
Veer. „Deren Patienten, die multimorbide und hochbetagt sind, haben komplexen
Versorgungsbedarf.“ Hier sei es besonders wichtig, dass die Behandlung in
spezifisch ausgerichteten Einrichtungen erfolge, die diesen Aufgaben
entsprechend ausgestattet sind. Da die Reha-Einrichtungen in den meisten Fällen
eine stationäre oder ambulante Weiterversorgung nach einem
Krankenhausaufenthalt bereitstellen, sei es beispielsweise notwendig, hier
ebenfalls die digitale Infrastruktur auszubauen.
Zudem mache sich die Corona-Pandemie auch hier in Form von Erlösausfällen und
erhöhten Schutzanforderungen bemerkbar, deren finanzieller Ausgleich bisher
aber im KHZG nicht vorgesehen ist. „Wir erwarten außerdem bei den geriatrischen
Rehabilitationsfällen bis 2025 einen Anstieg um mehr als 20 Prozent gegenüber
2013“, so Veer. „Vor diesem Hintergrund ist ein bedarfsgerechter Ausbau der
Rehabilitationseinrichtungen dringend notwendig.“

Quelle: Bundesverband Geriatrie, 13.10.2020

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