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Krankenkassen-Verbände fordern dringend Nachbesserungen am Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Krankenkassen-Verbände fordern dringend Nachbesserungen am Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (VdEK).



Anlässlich der fachlichen Anhörung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 13. Juli 2022 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklären die Verbände der Krankenkassen: Die Verbände der Krankenkassen wehren sich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf. Es handele
sich um einen Flickenteppich von Maßnahmen, die einzig und allein das Ziel haben, die Finanzierungslücke 2023 in Höhe von 17 Milliarden Euro
kurzfristig und notdürftig zu stopfen. Strukturelle Reformen suche man
vergebens. Dabei werde in Kauf genommen, dass die Beitragszahler – Versicherte
und Arbeitgeber – nun die Zeche zahlen sollen für eine verfehlte Politik der
Vorgängerregierungen, welche die Leistungsausgaben durch teure
Gesundheitsgesetzgebung in die Höhe getrieben haben. Von 17 Milliarden Euro
sollen allein mehr als 11 Milliarden Euro die Beitragszahler tragen, sei es in
Form von Beitragssatzerhöhungen oder indem nochmals auf die Reserven des
Gesundheitsfonds oder die Rücklagen der Krankenkassen zurückgegriffen wird bzw.
die Krankenkassen sich sogar verschulden sollen. Langfristige Planungen oder
die Möglichkeit für Investitionen würden auf diese Weise massiv eingeschränkt.
Völlig absurd sei auch der Vorschlag, den Gesundheitsfonds zu verpflichten, ein
Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro aufzunehmen und dieses bis spätestens
2026 von Krankenkassen wieder zurückzahlen zu lassen. Dies sei eine
Finanzierung auf Pump und habe mit einer nachhaltigen und verlässlichen
Finanzierung nichts mehr zu tun. Außerdem handele es sich um einen Systembruch,
da den Kassen eine Kreditfinanzierung verboten ist.

Nachhaltige Finanzierung und faire Lastenverteilung
Eine faire Lastenverteilung und nachhaltige Finanzierung – wie von
Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) im Vorfeld immer wieder betont
– sehe anders aus. So werde nicht einmal das Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag eingelöst, die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von
ALG-II-Empfängern angemessen anzuheben. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer für
Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent – für Tierarzneimittel und
Hotelübernachtungen seit vielen Jahren Usus – sei offenbar in der
Ampelkoalition nicht durchsetzbar. Und das, obwohl auf europäischer Ebene
lediglich in Bulgarien und Dänemark der volle Mehrwertsteuersatz auf
Arzneimittel erhoben wird. Nach den hohen Vergütungssteigerungen der letzten
Jahre sollten und könnten die Leistungserbringer und die Pharmaindustrie
deutlich mehr für die Sicherung der finanziellen Stabilität beitragen. Es sei
nicht erklärbar, warum lediglich in der zahnärztlichen Versorgung die
Vergütungssteigerungen gedeckelt werden. Dass nun auch noch der
„Solidarbeitrag“ der Pharmaindustrie in Höhe von je 1 Milliarde Euro für 2023
und 2024 ernsthaft in Frage gestellt werde, habe mit Sachpolitik nichts mehr zu
tun.

2024 drohen weitere Beitragssatzerhöhungen
Die Verbände der Krankenkassen erwarten deutliche Nachbesserungen an dem
Gesetz. Dabei müssten die Aspekte Lastenverteilung und Nachhaltigkeit beachtet
werden. Alle Maßnahmen gehörten diesbezüglich auf den Prüfstand. Schon heute
sei klar: Mit der einmaligen Schließung der Finanzlücke 2023 sei kein Problem
der Zukunft gelöst. Hinzu kämen weitere Unwägbarkeiten wie die Inflation und
steigende Energiepreise. Damit drohten 2024 erneut Beitragssatzerhöhungen.
Weitere Leistungsversprechen der Koalition wie Gesundheitskioske seien dann
auch kaum noch zu finanzieren.

Quelle: VdEK, 13.07.2022

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