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Kritik an fehlender Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform

Krankenhausreform weiter im Blindflug (Klinikverbund Hessen).



Klinikverbund Hessen kritisiert fehlende Auswirkungsanalyse im Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Der heute beschlossene Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zeige nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen inhaltlich wenige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. „Insbesondere bleibt es dabei, dass eine tiefgreifende Änderung der Krankenhausstrukturen und Krankenhausfinanzierung vorgenommen werden soll, ohne zuvor die Auswirkung der vorgesehenen Maßnahmen zu analysieren“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Es werde im Gesetzesentwurf an der vorgesehenen Einführung von Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung unverändert festgehalten, ohne auch nur ansatzweise abschätzen zu können, welche Folgen und Auswirkungen dies für die Krankenhausversorgung haben werde. Dies sei eine Krankenhausreform im Blindflug. „Auf die berechtigte Kritik aus einer Vielzahl von Verbänden und Experten insbesondere an der Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung wurde in keiner Weise reagiert und die Krankenhausreform wird vom Bundesgesundheitsminister weiterhin im Alleingang durchgezogen“, erklärt Neyer. Aus Sicht des Klinikverbunds Hessen sei dies eine vertane Chance, denn Teile der Reform wie die Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen werden durchaus unterstützt.

Zudem bleibe eine erhebliche Planungsunsicherheit für die Krankenhäuser. „Wesentliche Inhalte der Reform, wie die Definition der Leistungsgruppen, die notwendigen Strukturvoraussetzungen und Mindestfallzahlen sowie die Zuteilung der Krankenhausfälle auf die Leistungsgruppen sind erst im nächsten Jahr bekannt“, betont Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Denn diese wichtigen Informationen werden nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern erst durch eine nachfolgende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums bzw. durch die Eingruppierung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). „Damit sind diese wesentlichen Regelungen auch der Beteiligung und Kontrolle der Betroffenen und selbst der demokratischen Kontrolle des Bundestages entzogen“, erklärt Hefty.

Mit dem durch die bisherigen Verzögerungen weiter verkürzten Zeitplan sei zudem zu befürchten, dass für eine gründliche parlamentarische Diskussion der Reform zu wenig Zeit bleibe. „Es ist überhaupt nicht absehbar, wie sich die Umstellung auf die Vorhaltefinanzierung letztlich auswirkt, welche Folgen, Anreize und Fehlanreize dies haben wird. Absehbar ist allerdings, dass dies ein neues Bürokratiemonster werden wird“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Mit der Vorhaltefinanzierung würden rund 23 Milliarden Euro der bisherigen Krankenhausvergütung neu verteilt. „Bei einem solchen Betrag braucht es ausreichend Zeit für eine gründliche Diskussion und vor allem müssen die Auswirkungen dieser Neuverteilung vorher analysiert werden, sonst droht ein Chaos in der Krankenhausversorgung durch weiter zunehmende Krankenhausinsolvenzen“, betont Schaffert.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 15.05.2024

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