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Novellierung der Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) geht in die nächste Runde

Novellierung der Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) geht in die nächste Runde (Krankenhausgesellschaft Sachsen).



Der Referentenentwurf zur Novellierung des SächsKHG wurde am 08. März 2022 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eingebracht und durch das sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben. Das SMS hat für schriftliche
Stellungnahmen eine Frist bis Montag, 25. April 2022, gesetzt. Die KGS wird ihre bisherige Stellungnahme überarbeiten und gegenüber dem SMS zum vorliegenden RefE Stellung nehmen. Folgendes weitere
Verfahren ist vorgesehen. Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse der
Anhörung soll der Kabinettsentwurf des Sächsischen Krankenhausgesetzes dem
Sächsischen Landtag zugeleitet werden. Voraussichtlich im Sommer/Herbst wird
sich der Landtag damit in den entsprechenden Ausschüssen befassen und den
abgestimmten Gesetzentwurf dann in das Plenum des Landtages einbringen. Das
neue Krankenhausgesetz soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen, 09.03.2022

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