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§ 115f SGB V: Sektorengleiche Vergütung

Spezielle sektorengleiche Vergütung: Der neue Paragraf § 115f SGB V (ZI, PDF, 258 kB).



Die Forderung nach einer stärkeren Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, ist gesundheitspolitisch in aller Munde. Durch eine Änderung des § 115b SGB V im Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) hat der Gesetzgeber 2020 eine
umfassende Überarbeitung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) angestoßen. Nun hat die Regierungskoalition im
Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz sehr kurzfristig die Einführung eines neuen
§ 115f SGB V auf den Weg gebracht. Beabsichtigt ist, „eine spezielle
sektorengleiche Vergütung (…) für diejenigen Leistungen des Katalogs nach §
115b (einzuführen), die bislang überwiegend stationär erbracht und abgerechnet
wurden“. Das neue Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2023 in Form einer
Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt werden.

Neben der Entscheidung, welche Leistungen für eine ambulante
Leistungserbringung geeignet sind, stellt sich insbesondere die Frage, wie eine
sektorengleiche Vergütung dieser Leistungen ermittelt werden kann. Das IGES
Institut hat in diesem Zusammenhang mit einem Gutachten gemäß § 115b SGB V
Anfang 2022 eine umfassende Erweiterung des AOP-Katalogs sowie Kontextfaktoren,
die eine stationäre Leistungserbringung rechtfertigen könnten, vorgeschlagen.
Parallel dazu ist im Rahmen eines vom Innovationsfonds geförderten Projektes
„Einheitliche, Sektorenübergreifende Vergütung (ESV)“ unter Konsortialführung
des Hamburg Center for Health Economics (hche) der Universität Hamburg ein
konkreter Vorschlag für eine sektorengleiche Vergütung vorlegt worden.

In dieser Spezial-Ausgabe von „Zi insights“ haben wir mit den Autoren der
genannten Studien diskutiert, welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen
Ansätzen gibt. Zudem haben wir erörtert, wie ein neues Vergütungskonzept
bestmöglich realisiert werden kann. Wie immer haben wir die Diskussion auch für
das digital zugeschaltete Publikum geöffnet.

Quelle: ZI, 01.12.2022

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