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Reform der Notfallversorgung ist alter Wein in neuen Schläuchen

Reform der Notfallversorgung: Hessisches Pilotprojekt als Blaupause empfohlen (Ärztekammer Hessen).



Ärztekammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski empfiehlt hessisches Pilotprojekt als Blaupause. „Alter Wein in neuen Schläuchen“: So bezeichnet Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, die am Montag, den 13.02.2023, von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte Reform der Notfallversorgung. Bereits
seit März 2022 seien in dem hessischen Modellprojekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ - einer gemeinsamen
Initiative von Hessischem Sozialministerium, Landesärztekammer,
Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Landesverbänden der
Krankenkassen und Ersatzkassen sowie drei Pilotlandkreisen - neue Strukturen
zur Notfallversorgung gelebte Realität. „Das Modellprojekt wurde von Praktikern
für Praktiker gemacht. Im Gegensatz zur Reform, die im Elfenbeinturm von
Ministerium und beratenden Kommissionen entstanden ist“, betont Pinkowski.

Während die enge Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie
den zentralen Leitstellen des Rettungsdiensts in dem hessischen Projekt
sicherstelle, dass Patienten genau die Versorgung erhielten, die im jeweiligen
Einzelfall notwendig sei, setze die von Lauterbach präsentierte Reform auf den
Aufbau sogenannter integrierter Notfallzentren und zusätzlicher Leitstellen.
Dort solle am „Tresen“ entschieden werden, ob die Patienten wirklich in die
Notaufnahme des Krankenhauses müssen oder besser in der Notfallpraxis behandelt
werden. „Damit will die Politik eine weitere, personalintensive Struktur
einrichten. Doch woher sollen die Mitarbeitenden kommen und wer soll sie
bezahlen – Ganz zu schweigen von den obendrein benötigten Ärzten“, kritisiert
Pinkowski. „Dass die vor gut einem Jahr nicht umsetzbaren und deshalb
„beerdigten“ INZ wieder reanimiert werden sollen, zeigt deutlich die
Praxisferne der Vorschläge.“

Dagegen stellten in dem hessischen Pilotprojekt sowohl das Verfahren als auch
die Kooperation unterschiedlichster Beteiligter - von der Leitstelle, dem
Hausarzt oder der Ärztin in der Notaufnahme bis hin zu den Landkreisen - mit
dem gemeinsamen Ziel, die Notfallversorgung in Hessen ohne sichtbare
Sektorengrenzen zu verbessern, einen Meilenstein moderner Notfallversorgung
dar, der als Blaupause für die bundesweite Notfallversorgung dienen könnte.
„Patientinnen und Patienten mit stationärem Behandlungsbedarf werden den
zentralen Notaufnahmen zugewiesen. Menschen, die ambulant versorgt werden
können, werden vom Rettungsdienst in eine Partnerpraxis gefahren und dort
behandelt“, erklärt Pinkowski. Dadurch würden vermeidbare Einsätze des
Rettungsdiensts reduziert und vor allem die Notaufnahmen in Krankenhäusern
entlastet.

Quelle: Ärztekammer Hessen, 15.02.2023

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