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Statement des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

Statement des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes (Pressemitteilung).



Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegten Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zugestimmt. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried: Immer weniger Patientinnen und Patienten müssen aufgrund einer
COVID-19-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden. Durch breites Testen
werden lokale Infektionsausbrüche sofort erkannt. Die Krankenhäuser kehren
daher zum Normalbetrieb zurück und fahren ihre Behandlungskapazitäten zügig
hoch. Ein flächendeckendes Freihalten von Betten, ein weiterer Aufbau
intensivmedizinischer Kapazitäten sowie finanzielle Hilfen in Form von
Freihaltepauschalen und Pauschalen für zusätzliche Intensivbetten sind nicht
mehr nötig. Folgerichtig sollten diese Hilfszahlungen an Kliniken über das
Krankenhausentlastungsgesetz zum 30. September 2020 durch
krankenhausindividuelle Entgelte abgelöst werden. Zu diesem Urteil kommt auch
der von Bundesgesundheitsminister Spahn eingesetzte Expertenbeirat, der seinen
Abschlussbericht am 25. August 2020 vorgelegt hat.

Ganz anders das Bild in den Haus- und Facharztpraxen: Hier rollt schon in
wenigen Wochen wie in jedem Jahr die Welle der Atemwegsinfektionen auf die
ambulante Versorgung zu. Die über 100.000 Praxen in Deutschland müssen sich
diesen Herbst und Winter auf eine Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen
einstellen. Mehr als zwei Drittel der jährlich insgesamt 32 Millionen von
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte behandelten Erkältungs- und Grippeinfekte
entfallen auf die Monate Oktober bis März. Haus- und Facharztpraxen werden in
dieser Zeit erneut einen ambulanten Schutzwall für die Kliniken bilden und
maßgeblich dazu beitragen, dass das deutsche Gesundheitssystem bei einer
zusätzlichen Influenza-Welle nicht bis an seine Kapazitätsgrenzen belastet
wird. Diese zentrale medizinische Schutzfunktion des ambulanten
Leistungsbereichs sollte berücksichtigt werden – insbesondere dann, wenn es
darum geht, die Sonderaufwendungen für die unter Pandemiebedingungen weiterhin
notwendige Schutzausrüstung zu refinanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung, 02.09.2020

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