Statement des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes /> Einschätzungen zur Prävalenz mikrovaskulärer Folgeerkrankungen bei Diabetes mellitus in Deutschland. Analyse von Versichertendaten aller gesetzlichen Krankenkassen für die Jahre 2012 und 2013 />

Krankenhauszukunftsfonds setzt wichtige Impulse für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen mydrg.de





groups

Krankenhauszukunftsfonds setzt wichtige Impulse für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen

Krankenhauszukunftsfonds setzt wichtige Impulse für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen (Verband der Universitätsklinika Deutschlands).



Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht umfangreiche Investitionen in die Digitalisierung und die Notfallversorgung der Krankenhäuser vor. Damit setzt das Gesetzesvorhaben wichtige Impulse für die Zukunft der Krankenhauslandschaft. Ergänzend zum bisherigen
Krankenhausstrukturfonds sieht der Gesetzentwurf einen
Krankenhauszukunftsfonds vor. Dieser fördert moderne Notfallkapazitäten, eine
bessere digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit sowie regionale
Versorgungsstrukturen durch umfassende Investitionen. Alles Aspekte, die für
die Universitätsmedizin von großer Bedeutung sind. Zehn Prozent der Mittel sind
dabei für sie vorgesehen.

„Die Universitätsmedizin hat in der Pandemie aufs Neue ihre Leistungsfähigkeit
und besondere Rolle für das Gesundheitssystem unter Beweis gestellt. Es ist gut
und richtig, dass sie durch den Krankenhauszukunftsfonds gefördert wird“, sagt
Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der
Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). „Diese dringend benötigten Mittel
sind wichtig, damit die Universitätsklinika Impulse in der Versorgung der
Patienten setzen, digitale Innovationen auf den Weg bringen und ihre Rolle als
Mittelpunkt regionaler Versorgungsnetzwerke weiterentwickeln können“, so Prof.
Albrecht.

Das KHZG sieht zudem eine Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds um zwei
Jahre vor. Eine Förderung der Universitätsmedizin durch den Strukturfonds
bleibt aber weitestgehend ausgeschlossen, obgleich dieser auch Kernaufgaben der
Universitätsklinika, wie etwa Zentren für Seltene Erkrankungen oder
Ausbildungskapazitäten in der Pflege, unterstützt.

„Auch der Krankenhausstrukturfonds bleibt ein wichtiges Instrument für die
Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen. Dieser darf die
Universitätsmedizin nicht mehr außen vor lassen. Vielmehr brauchen wir auch
hier eine uneingeschränkte Fördermöglichkeit“, erläutert Professor Dr. Matthias
Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT).

Neben dem Krankenhauszukunftsfonds sieht das KHZG Finanzierungsregelungen für
die Corona bedingten Erlösausfälle und Mehrkosten der Krankenhäuser vor, die
durch die Freihaltepauschalen nicht ausreichend gegenfinanziert wurden. Sind
die Erlöse des Jahres 2020 geringer als entsprechende Erlöse aus dem Jahr 2019,
soll vor Ort ein Ausgleich zwischen Kliniken und Kostenträgern vereinbart
werden. Dazu werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der
GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen bis Ende
des Jahres bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Ausgleichszahlungen
entwickeln.
Durch die politisch gewollte Konzentration auf COVID-19-Patient*innen sowie
diverse Corona-Schutzmaßnahmen an den Häusern drohen den Universitätsklinika in
diesem Jahr finanzielle Belastungen vielfach im zweistelligen Millionenbereich.
Die bisherigen Ausgleichszahlungen sind für einen sachgerechten Ausgleich
dieser Belastungen nicht ausreichend gewesen. Der nun gewählte Ansatz mit
Orientierung an den stationären Erlösen des Jahres 2019 ist der richtige.
Maßgeblich wird allerdings sein, ob die Höhe des Ausgleichssatzes für die
Universitätsklinika am Ende eine sachgerechte Kompensation darstellt.
Ungelöst bleibt weiterhin der Erlösausfall in den Hochschulambulanzen. Diese
sind in ihrer Region ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Durch
die Pandemie sind dort die Einnahmen deutlich zurückgegangen. Auch für diese
absehbaren Verluste benötigen die Universitätsklinika dringend eine
Ausgleichsregelung.

„Ein angemessener Ausgleichssatz sowie die Kompensation der Erlösausfälle in
den Hochschulambulanzen sind für die Universitätsklinika zwei wichtige
Bausteine, um die finanziellen Belastungen in Folge der Pandemie abzumildern“,
sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands, 02.09.2020

« Statement des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes | Krankenhauszukunftsfonds setzt wichtige Impulse für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen | Einschätzungen zur Prävalenz mikrovaskulärer Folgeerkrankungen bei Diabetes mellitus in Deutschland. Analyse von Versichertendaten aller gesetzlichen Krankenkassen für die Jahre 2012 und 2013 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige