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Transparenzgesetz komplett auf den Prüfstand stellen

Nicht noch Bürokratiebelastung durch das Transparenzgesetz (Marburger Bund).



„Mit der Überweisung des Krankenhaus-Transparenzgesetzes in den Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat die Tür zu einer grundlegenden Revision geöffnet. Diese Chance sollte nicht vertan werden. Das Gesetz gehört komplett auf den Prüfstand, vor allem mit Blick auf die Bürokratielasten. Wir können uns keinen weiteren Bürokratiezuwachs in der stationären Versorgung leisten, wir brauchen einen drastischen Bürokratieabbau“, appellierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, an die politischen Verantwortlichen. Der Bundesrat hatte am 24. November den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen.
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Die im Gesetz vorgesehenen Meldepflichten der Krankenhäuser schafften unnötige Doppelstrukturen und verursachten einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand, kritisierte Johna. „Niemand hat etwas gegen eine leicht zugängliche und für jedermann verständliche Information über Leistungsangebote, Fallzahlen und personelle Ausstattung. Die hierfür erforderlichen Angaben stehen aber jetzt schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Das Problem scheint zu sein, dass die Qualitätsberichte, die auf der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung stehen, schlichtweg zu wenig bekannt sind. Es gibt also eher ein Kommunikationsproblem als ein Transparenzproblem“, sagte Johna.

Wenn es der Bundesgesundheitsminister mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meine, dann müssten die verfügbaren Daten automatisiert aus den Klinikinformationssystemen ausgeleitet werden, ohne dass es der Befassung bzw. Datengenerierung durch das am Patienten tätige Personal bedürfe. Dies sei grundsätzlich möglich, da Daten jedes klinikinternen Controllings die personelle Ausstattung bezogen auf die einzelnen tätigen Berufsgruppen (Vollkräfte) und Kliniken (Kostenstellen) umfassten.

Quelle: Marburger Bund, 04.12.2023

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