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Rotkreuzklinik Lindenberg: Sanierungsverfahren kann starten

Rotkreuzklinik Lindenberg stellt Antrag für Schutzschirmverfahren (Pressemeldung).



Sanierung der Klinik soll wirtschaftliches Gleichgewicht wieder herstellen. Geschäftsbetrieb und Gesundheitsversorgung laufen ohne Einschränkungen weiter. Mitarbeiter erhalten im Rahmen des Verfahrens weiterhin alle Lohn- und Gehaltszahlungen. Lindenberg, den 14. Juli 2023 – Die Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH hat am Donnerstag, den 13. Juli 2023, beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Geschäftsführerin Alexandra Zottmann erklärt hierzu: „Die Sanierung der Rotkreuzklinik Lindenberg ist aktuell unsere große Chance das Haus wirtschaftlich wieder fit zu machen für die aktuellen Veränderungen und Herausforderungen der Branche. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die besten Lösungen für die regionale Versorgung und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit dem Sanierungsteam zu entwickeln. Wir sind zuversichtlich, dass uns das mit geeinten Kräften gelingen wird."

Gemeinsam mit einem Expertenteam entwickeln die Geschäftsführung und die Klinikleitung der Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH einen Restrukturierungsplan, der das Haus zukunftsfähig aufstellen wird. Am Geschäftsbetrieb und in der Gesundheitsversorgung sind keine Einschränkungen vorgesehen, auch die Mitarbeiter erhalten ihre Lohn- und Gehaltszahlungen gesichert weiter.

Edith Dürr, Generaloberin der Schwesternschaft München vom BRK e. V., erklärt: „Als gemeinnützige Gesellschaft und unter dem Dach der größten humanitären Organisation der Welt, dem Deutschen Roten Kreuz, bilden die Werte Menschlichkeit, Vertrauen und Qualität seit jeher das Grundgerüst der Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH. Die Entscheidung für ein Schutzschirmverfahren war keine leichte, aber eine unvermeidbare – und im Ergebnis notwendig, um das große Ganze nicht zu gefährden. Wir nehmen unseren Auftrag und die daraus resultierende Verantwortung sehr ernst und setzen uns dafür ein, auch künftig unserem Versorgungsauftrag für die Region weiterhin bestmöglich nachkommen zu können."

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH ist die Antragsstellung für ein Schutzschirmverfahren notwendig geworden. Die bundesweiten Herausforderungen für den reformbedürftigen Gesundheitsbereich sowie die Preissteigerungen bei Strom und Energie hatten die Klinik zuletzt wirtschaftlich aus dem Gleichgewicht gebracht.

Krankenhausdirektorin Caroline Vogt führt aus: „Es ist unser Anspruch und auch unsere Verantwortung gleichermaßen gegenüber allen Mitarbeitern und Patienten unserer Klinik dafür zu sorgen, uns zukunftssicher aufzustellen. Angesichts der aktuellen gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, bietet das Verfahren der Rotkreuzklinik Lindenberg einen besonderen gesetzlichen Schutz und überlässt uns dennoch ausreichend Handlungsspielraum, um den Anforderungen unseres Hauses und der Region umfassend gerecht zu werden."

Der Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH steht das erfahrene Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte zur Seite und wird als Team das Unternehmen durch die Sanierung führen. Der auf die Restrukturierung von Kliniken spezialisierte Rechtsexperte Dr. Mark Boddenberg, von der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte, begleitet das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigter. Neben Herrn Dr. Boddenberg wird auch Markus Kohlstedt, ebenfalls ECKERT Rechtsanwälte, eine Generalhandlungsvollmacht erteilt werden.

„Im Rahmen des Sanierungsverfahrens werden wir uns dafür einsetzen, gemeinsam mit Geschäftsführung und Klinikleitung ein auf die Bedürfnisse der Region zugeschnittenes Versorgungskonzept zu entwickeln. Die wirtschaftlich tragfähigen Teile des Hauses zu erhalten ist dabei unser oberstes Ziel. Mit dem Schutzschirmverfahren haben wir in der aktuellen Situation gute Chancen, ein langfristig tragfähiges Ergebnis für die Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH zu erreichen und das Haus wirtschaftlich nachhaltig aufzustellen", so Dr. Mark Boddenberg.

Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner ist vom Amtsgericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden.

Quelle: Pressemeldung, 14.07.2023

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