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Gesundheitsausgaben in NRW im Jahr 2017 um 4,7 Prozent gestiegen

Gesundheitsausgaben in NRW im Jahr 2017 um 4,7 Prozent gestiegen (IT.NRW).



Im Jahr 2017 beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen auf 81,8 Milliarden Euro; das waren 4,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Jahr 2017 beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen auf 81,8 Milliarden Euro; das waren 4,7 Prozent mehr als
ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, waren das nicht nur 22 Prozent der für diesen
Bereich angefallenen Gesamtausgaben in Deutschland, sondern auch die höchsten
Ausgaben aller Bundesländer. Bei den Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben lag
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 mit 4 567 Euro je Einwohner in etwa im
Bundesdurchschnitt (4 544 Euro je Einwohner). Die höchsten Ausgaben pro Kopf
wurden für Brandenburg (4 858 Euro) und das Saarland (4 706 Euro), die
niedrigsten für Bremen (4 007 Euro) und Baden-Württemberg (4 384 Euro)
ermittelt.

Den höchsten Anteil an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsausgaben hatte
mit 57,4 Prozent die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bereich „private
Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck“ trug 13,2 Prozent der
Ausgaben, gefolgt von den sozialen Pflegeversicherungen (9,8 Prozent) und den
privaten Krankenversicherungen (8,4 Prozent). Die restlichen Ausgaben entfielen
auf die öffentlichen Haushalte (4,3 Prozent), die Arbeitgeber (4,2 Prozent),
die gesetzliche Unfallversicherung (1,5 Prozent) und die gesetzliche
Rentenversicherung (1,2 Prozent).

Das Inkrafttreten des dritten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 führte zu
einem überdurchschnittlichen Anstieg der Ausgaben der sozialen
Pflegeversicherung: In NRW waren es 27,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im
Ländervergleich variierte das Ausgabenplus in der sozialen Pflegeversicherung
zwischen 21,1 Prozent in Sachsen-Anhalt und 28,9 Prozent in Bremen.

Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf Berechnungen der Arbeitsgruppe
„Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (GGRdL). Weitere Daten
sowie methodische Hinweise finden Sie im Internet unter www.ggrdl.de.

Quelle: IT.NRW, 07.08.2019

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