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Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus

Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX (BEB-EV, PDF, 458 kB).



Ab dem 01. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die ihnen gegenüber bereits
im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende
von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe. Wir haben uns
mit der anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung mit diesen Fragen
auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte
und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der
Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für
Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten
auf. Sie ist nicht mit den Leistungsträgern konsentiert. Insofern ist es
durchaus möglich, dass diese zu den jeweiligen Problempunkten andere
Auffassungen vertreten.

Quelle: BEB-EV, 27.09.2022

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