Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden
Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden (Bundestag).
Rhön-Klinikum treibt Vorsorge - Mit weitreichenden Personalentscheidungen hat der fränkische Klinikbetreiber die Weichen für die Zukunft gestellt />
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Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden (Bundestag).