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Ergebnisse des DigitalRadar Krankenhaus: Bewilligung der KHZG-Fördermittel muss sich beschleunigen

Ergebnisse des DigitalRadar Krankenhaus: Bewilligung der KHZG-Fördermittel muss sich beschleunigen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zur ersten Online-Erhebung zur Evaluierung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: Mit der Veröffentlichung erster Ergebnisse aus der Erhebung
des digitalen Reifegrades deutscher Krankenhäuser bestätigt sich, dass die Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nun konsequent umgesetzt werden muss.

Neben einer soliden Positionierung im internationalen Vergleich wird auf Basis
dieser von 91 Prozent aller deutschen Krankenhäuser erhobenen Daten deutlich,
dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für Digitalisierung
inzwischen in der Mehrheit der Krankenhäuser vorliegt.

Bei der digitalen Einbindung der Patientinnen und Patienten
(„Patientenpartizipation“) in den Behandlungsprozess weist das DigitalRadar
noch erheblichen Nachholbedarf aus. Hier warten die Krankenhäuser auf die
Bewilligung von über 1.000 Förderanträgen zum Aufbau von Patientenportalen
durch das Bundesamt für soziale Sicherung. Die DKG hatte in der Vergangenheit
auf eine zügige Abarbeitung gedrängt. Die Ergebnisse der Reifegradmessung haben
die Dringlichkeit noch einmal bestätigt.

Wichtig ist, dass nun transparent mit den detaillierten Auswertungsergebnissen
der Befragung umgegangen wird und diese auch den Bundes- und Landesverbänden
der Krankenhäuser zugänglich gemacht werden, um sie im Rahmen gesetzlich
übertragener Aufgaben bei der Digitalisierung des Krankenhausbereichs
berücksichtigen zu können.

Dass sich die Bewilligung der Fördermittel nun noch weit in das Jahr 2022
hineinziehen wird, erschwert die ohnehin prekäre Situation der Krankenhäuser im
Kampf um entsprechende Ressourcen weiter. Krankenhäuser waren gezwungen, teils
in wenigen Wochen ihre Bedarfsanmeldungen bei den zuständigen Stellen der
Länder einzureichen. Insofern erwarten die Krankenhäuser nun zurecht, dass die
Bewilligung der beantragten KHZG-Fördermittel deutlich an Fahrt gewinnt. Die
zur Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendige Zeit schrumpft immer
weiter zusammen.

An der Sanktionsverpflichtung ab dem Jahr 2025 kann der Gesetzgeber unter
diesen Umständen nicht festhalten.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 11.02.2022

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