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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderungen und Ergänzung

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlagen- und Anhangsübersichten sowie der Anhänge 1 (Datensatzbeschreibung) und 2 (Auswahllisten) für das Berichtsjahr 2022 und Ergänzung der Anhänge 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) sowie 4 (Plausibilisierungsregeln) für das Berichtsjahr 2022 (Gemeinsamer Bundesausschuss).

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