Az. III ZR 114/10: BGH: Privatklinik eines Plankrankenhauses ist nicht an das KHEntgG gebunden, auch wenn sie Apparate und Ärzte des Plankrankenhauses nutzt
Az. III ZR 114/10: BGH: Privatklinik eines Plankrankenhauses ist nicht an das KHEntgG gebunden, auch wenn sie Apparate und Ärzte des Plankrankenhauses nutzt (RA Brameyer).
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