Ein Oberarzt hat in der Regel keinen vertraglichen Anspruch auf Liquidationsbeteiligung
Az. 10 AZR 419/19: Oberarzt hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beteiligung an Privatliquidationserlösen des Chefarztes (Christmann Law).
gematik untersagt bis auf Weiteres Nutzung von VideoIdent-Verfahren in der Telematikinfrastruktur />
Az. L 10 KR 907/19: Mangels wirksamer Klageerhebung scheidet eine Rubrumsberichtigung wie auch eine (rückwirkende) Klageänderung aus />
Az. 10 AZR 419/19: Oberarzt hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beteiligung an Privatliquidationserlösen des Chefarztes (Christmann Law).