Trägerin der Tagesklinik hat Anspruch auf eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA)
Az. B 6 KA 7/22 R: Eine teilstationär arbeitende psychiatrische Tagesklinik stellt ein Krankenhaus gemäß § 107 Abs. 1 SGB V dar, auch wenn es ein unselbständiger Teil eines größeren, über mehrere Standorte verfügenden Krankenhauses ist (Medizinrecht RA Mohr).
B 6 KA 7/22 R - Bundessozialgericht BSG - Ermächtigung - Ermächtigungsambulanz - Krankenhausrecht - Psychiatrie - Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) - Tagesklinik - teilstationär - URL