PrüffV 2014: Ausschlussfrist greift bei verspätet vorgelegtem OP-Bericht
Az. L 9 KR 333/20: Nach abgeschlossenem MDK-Verfahren (gem. PrüfvV 2014) nur Anspruch auf unstrittigen Rechnungsbetrag (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 333/20: Nach abgeschlossenem MDK-Verfahren (gem. PrüfvV 2014) nur Anspruch auf unstrittigen Rechnungsbetrag (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 503/20: Allein medizinische Besonderheiten des Einzelfalls können eine vollstationäre operative Behandlung bei Kategorie 1-Leistungen des AOP-Katalogs rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 329/21: Nur wenn ausschließlich ein Symptom der bekannten Grunderkrankung behandelt wird, kann dieses zur Hauptdiagnose werden (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 299/19: Ein akutes Nierenversagen im medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch und damit letztlich auch im Sinne der ICD-10-GM (2014 Kode: N17.9) liegt nicht erst mit Erreichen des RIFLE-Stadium Failure vor (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 260/16: Eine mit der ICD T81.4 kodierbare Wundinfektion setzt über die Keimbesiedelung der Wunde hinaus eine konkrete Wirtsreaktion voraus (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 264/19: Die alleinige Keimbesiedlung eines Dekubitalulkus mit Staphylococcus aureus berechtige nicht zur Kodierung des Keimes mit dem ICD-Code B95.6! (Urteilsbegründung).
Az. S 3 KR 413/19: Auch SG Stralsund bestätigt: Keine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnug (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 25/19 R: Die (psychologisch-psychotherapeutische) Fachdisziplin kann nur vertreten, wer approbiert ist (OPS 8-918 multimodale Schmerztherapie) (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 42/15: Die Verankerung eines Arthrodesenagels mit Knochenzement sei bei einer Re-Arthrodese Standard und nicht mit einem zusätzlichen OPS-Kode (hier: 5-785.0) zu kodieren (Urteilsbegründung).