Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch Krankenhaus-Fehlverhalten
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Verlegung ohne Sachgrund kann Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bewirken (Medizinrecht RA Mohr).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus (Medizinrecht-Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen (Ärztezeitung).
Ambulantes Operieren: Eingriffe sind günstiger und immer öfter möglich (Berliner Morgenpost).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Az. B 1 KR 11/22 R: Ausbleibende medizinische Begründung veranlasste die Rechnungsprüfung, daher keine Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Gemeinsames Verständnis von GKV-Spitzenverband und DKG zu den Kontextfaktoren im neu vereinbarten AOP-Vertrag (Download, PDF, 480 kB).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
Az. S 16 KR 2320/21: Eine Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit kann sich schon aus den übermittelten Nebendiagnosen ergeben (Medcontroller).
Az. S 54 KR 681/20: Die Angabe der Nebendiagnose Z74.0 (Hilfsbedürftigkeit bei eingeschränkter Mobilität) ist im § 301-Datenträgeraustausch hinreichend als Begründung der stationären Durchführung einer AOP-Prozedur (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 682/20: Vom Krankenhaus wird keinesfalls gefordert, in jedem AOP-Fall eine medizinische Begründung in Textform abzugeben, die aus sich heraus eine medizinische Vollprüfung möglich macht (Urteilsbegründung).
Hat der Gesetzgeber den Überblick über die sanktionsbewehrten Kontrollinstrumente verloren? (Krankenhaus Umschau 09/2022, PDF, 154 kB).
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Erstattung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. S 31 KR 137/20: Anforderungen an die Begründung zur stationären Behandlungsbedürftigkeit bei einem AOP-Eingriff (WRT Rechtsanwälte).
Az. L 9 KR 190/18: Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 5 KR 1859/20: Die Abklärung des Verdachts auf primäre Fehlbelegung gehört nach § 4 S. 2 PrüfvV 2016 ausdrücklich zu den MDK-pflichtigen Prüfanlässen (Urteilsbegründung).