Az. L 10 KR 483/21 KH: Krankenkasse muss 56 Tsd. Euro wegen Beatmungsstunden nachvergüten
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Az. L 16 KR 485/22: Nach DKR D012i 2015 bedeute obligate Resistenzkodierung (hier: U80.-), dass diese Kodes bei jedem Vorliegen zwingend zu verschlüsseln sind (Urteilsbegründung).
Gutachten 2024 des Sachverständigenrates: "Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource" (Download, PDF, 7 MB).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Az. S 22 KR 2605/20: Die Klägerin durfte den hier streitigen OPS 8.918.01 (Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) nicht in Ansatz brinmgen (Urteilbegründung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Anästhesist haftet für Fehlfunktion des maschinellen Beatmungsgerätes (Christmann Law).
Az. L 11 KR 575/19: Der histopathologische Befund nach Entlassung des Patienten rechtfertige die Kodierung einer Osteomyelitis ohne klinische Anzeichen trotz Zehenamputation nicht... (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Krankenhaus Cloppenburg muss gekündigten Chefarzt weiterbeschäftigen (NWZ Online).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die zutreffende Sepsis-Kodierung richtet sich nach den zeitlichen Gültigkeiten der Definitionen in den Klassifikationen und den Kodierrichtlinien (Urteilsbegründung).
MD-Behandlungsfehlerstatistik: Vorwürfe zu Fehlern bei operativen Eingriffen werden dem stationären Sektor zugeordnet... / Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste Jahresstatistik 2022 (Medizinischer Dienst, PDF, 340 kB).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die korrekte Kodierung der Hauptdiagnose Sepsis begründet den Anspruch auf die einwandfrei abgerechnete DRG T60E (PrüfvV 2016) (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 21/21: Ein deutlicher Gebrauchsvorteil kann bei der Implantation einer patientenindividuellen Knie-Sonderprothese eine kostenaufwendigere Versorgung rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Sechs Jahre Haft für Ex-Oberstaatsanwalt der Zentralstelle zur Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen (Stern).
Az. S 32 KR 2389/19: Die Behandlung mit Cytosorb war medizinisch erforderlich und entsprach dem Qualitätsgebot und dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Prozess gegen einen ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt wegen Korruptionsvorwürfen nähert sich dem Ende (Apotheke Adhoc).
Krankenhausreform: Die Krankenhaus-Planungshoheit liegt laut Rechtsgutachten bei den Bundesländern (NDR).
Bayerische Krankenhausgesellschaft begrüßt gutachterliche Aussage zur Länderzuständigkeit der Krankenhausplanung (BKG Online).
Die Krankenhaus-Versorgungsstrukturen haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt (KKVD).
Gutachten bestätigt: Krankenhausreform kann nur gemeinsam und mit breiter Beteiligung gelingen (Pressemitteilung).
Auch nach einer Krankenhaus-Reform müssen eigenständige erhebliche Gestaltungsspielräume für die Krankenhäuser verbleiben (GMX).
Gutachten zur Frage der Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung auf der Basis der dritten Stellungnahmen und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (Bayerisches Staatsministerium, PDF, 1,1 MB).
Keine Befangenheit bei Überschreitung des Gutachtenauftrags? (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist bei Korrektur des Nasenseptums oder der Concha nasalis mit 5-771.10 zusätzlich zu verschlüsseln (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 70/21: Keine Präklusion bei unkonkret bezeichneter Unterlagenanforderung (Urteilsbegründung).