Krankenhausreform: Planungshoheit der Länder muss gewahrt werden
Die Krankenhaus-Versorgungsstrukturen haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt (KKVD).
Heute haben die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Rechtsgutachten zur Krankenhausreform vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes in ihrer gegenwärtigen Form nicht verfassungsgemäß umsetzbar sind.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) begrüßt diese Klarstellung und unterstreicht, dass die Hoheit der Länder für die
Krankenhausplanung bei den anstehenden Reformen nicht nur aus juristischen,
sondern auch aus versorgungspraktischen Gründen gewahrt bleiben muss. In einem
Eckpunktepapier legt der kkvd zudem seine Anforderungen an die
Krankenhausreform vor.
Versorgungsstrukturen regional sehr unterschiedlich
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Hoheit der Bundesländer
für die Krankenhausplanung muss auch bei der anstehenden Klinikreform gewahrt
werden. Das hat nicht nur juristische, sondern auch versorgungspraktische
Gründe. Die Versorgungsstrukturen haben sich regional sehr unterschiedlich
entwickelt. So sichern vielerorts nicht Großkliniken, sondern Klinikverbünde
und -netzwerke zuverlässig und auf hohem Qualitätsniveau die Versorgung der
Bevölkerung. Zudem ist der Versorgungsbedarf aufgrund der demografischen
Entwicklung von Region zu Region unterschiedlich.
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Quelle: KKVD, 20.04.2023