Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben
Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben (Krankenhausgesellschaft NRW, KGNW-Positionen).
Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben (Krankenhausgesellschaft NRW, KGNW-Positionen).