Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit Schreiben vom 26.06.2008 den Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V außerordentlich zum 31.12.2008 gekündigt
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit Schreiben vom 26.06.2008 den Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V außerordentlich zum 31.12.2008 gekündigt (AOK Gesundheitspartner).