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Krankenkassen 2018 Ueberschuss von 2 Mrd. Euro

Krankenkassen erzielen in 2018 erneut hohen Überschuss von 2 Mrd. Euro... (Bundesgesundheitsministerium).



Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit einem Einnahmeüberschuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge ein positives Finanzergebnis erzielt. Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen haben damit Ende Dezember einen Wert von rund 21
Milliarden Euro erreicht. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Die Wirtschaft läuft gut, die Krankenkassen haben weiterhin hohe Überschüsse.
Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die
Versorgung besser zu machen. Das tun wir. Und Krankenkassen mit besonders hohen
Reserven müssen ihre Rücklagen ab 2020 innerhalb von drei Jahren unter die
gesetzliche Obergrenze von 1 Monatsausgabe absenken. Dann haben die
Beitragszahler auch etwas von der guten Finanzlage.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Einnahmen in Höhe von rund 241,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund
239,4 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um
3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten
verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,8 Prozent
einen Zuwachs von 3,9 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Auch im vergangenen Jahr verbuchten alle Krankenkassenarten deutliche
Überschüsse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten

einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro, die Ersatzkassen von 561 Millionen
Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 198 Millionen Euro, die
Innungskrankenkassen (IKKen) von 77 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See
von 90 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung,
die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, erzielte ein geringes Defizit
von 8 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Auch der Gesundheitsfonds erzielte 2018 dank der positiven Einnahmeentwicklung
einen Überschuss von 562 Mio. Euro. Damit verfügte der Fonds zum Stichtag 15.
Januar 2018 über eine

Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro. Durch
die weiterhin sehr günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des
Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,3
Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen
Sozialversicherungszweige von der positiven Lohn- und
Beschäftigungsentwicklung.

Moderate Ausgabenzuwächse
Bei den Krankenkassen gab es im vergangenen Jahr einen Ausgabenzuwachs von 3,9
Prozent bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,8 Prozent. Die
Ausgabenentwicklung 2018 bewegte sich damit weitestgehend im Rahmen der
Erwartungen des Schätzerkreises, der im Oktober für das Gesamtjahr 2018 von
einem ähnlichen Anstieg ausgegangen war.

Entwicklungen in den größeren Ausgabenbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind 2018 um 3,1 Prozent gestiegen. Bei
Preisabschlüssen zwischen 2,5 und 3 Prozent deutet alles darauf hin, dass die
Mengenentwicklung in den Krankenhäusern wie im Jahr 2017 moderat verlaufen
ist.

Die Arzneimittelausgaben stiegen um 3,1 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die
Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Bei den
Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern
gab es eine deutliche Erhöhung des Erstattungsvolumens um rund 9 Prozent.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 3,1
Prozent. Erhebliche Zuwächse verbuchten dabei insbesondere die
Hochschulambulanzen, deren Vergütungen um rund 24 Prozent gestiegen sind sowie
die psychotherapeutischen Leistungen, deren Ausgaben (inkl. Nachzahlungen für
Vorjahre) um rund 18 Prozent stiegen.

Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,7 Prozent,
beim Zahnersatz 1,5 Prozent.

Deutlich überproportional sind die Ausgaben für Heilmittel mit 11,5 Prozent
gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten
Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes
bemerkbar, die zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
der Heilmittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,7
Prozent.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer rückläufigen
Entwicklung im Vorjahr um 5 Prozent gestiegen.

Dieser überproportionale Zuwachs ist zum Teil auf erhöhte Zuführungen zu
Altersrückstellungen und geringere Erstattungen von Verwaltungskosten durch die
Renten- und Pflegeversicherung zurückzuführen. Rechnet man die erhöhten
Zuführungen zu den Altersrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten – ähnlich wie der Zuwachs
bei den Leistungsausgaben – bei rund 3,9 Prozent.

Weitere Perspektive
Die endgültigen Finanzergebnissen des Jahres 2018 liegen Mitte Juni vor. Nach
den aktuellen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Prognose des
Schätzerkreises spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamtjahr 2019 wieder
schwarze Zahlen schreiben wird. Nach Auswertung der Ergebnisse des
Schätzerkreises für 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den zur
Deckung der Ausgaben erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf
0,9 Prozent festgelegt. Obwohl eine Reihe von Krankenkassen zum Jahreswechsel
ihren Zusatzbeitragssatz abgesenkt hat, liegt der durchschnittlich erhobene
Zusatzbeitragssatz derzeit bei rund 1,0 Prozent.

Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um
ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist
der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das
Versichertenentlastungsgesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht
berücksichtigt. Zum Jahreswechsel 2018/2019 hatten 69 von 110 Krankenkassen
Betriebsmittel und Rücklagen oberhalb der Grenze von 1 Monatsausgabe; 42 davon
hatten sogar Finanzreserven oberhalb von 1.1/2 Monatsausgaben.

Ab 1. Januar 2019 profitieren die GKV-Mitglieder von den Regelungen des
Versichertenentlastungsgesetzes. Rund 50 Mio. Beschäftigte und Rentner werden
ab 2019 um jährlich insgesamt rund 7 Mrd. Euro entlastet, weil Arbeitgeber und
Mitglieder die Beiträge wieder zu gleichen Teilen tragen.

Auch Selbstständige mit geringen Einkommen werden in der gesetzlichen Kranken-
und sozialen Pflegeversicherung ab 2019 um jährlich insgesamt rund 1 Mrd. Euro
entlastet. Der Mindestbeitrag für Selbstständige sank von monatlich 420 Euro
auf rund 190 Euro und wurde damit zum Jahreswechsel mehr als halbiert. Hiervon
profitieren mindestens 500 Tsd. Selbstständige mit geringen Einkommen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 07.03.2019

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