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PEPP-Entgeltsystem 2020 ohne variable Sachkosten - Veröffentlichung § 21 Abs. 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

PEPP-Entgeltsystem 2020 ohne variable Sachkosten (InEK, XLS, 155 kB).



In § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt. Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus dazu um die variablen
Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d KHG auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Sie finden die um die variablen Sachkosten bereinigten Entgeltkatalogen für das das PEPP-Entgeltsystem 2020 hier:

Quelle: InEK,, 20.01.2021

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