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Bewilligungsbescheid für das St. Joseph-Krankenhaus in Prüm

Bewilligungsbescheid für das St. Joseph-Krankenhaus in Prüm (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz).



Der Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Daniel Stich, hat dem St. Joseph-Krankenhaus in Prüm einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 717.228 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln
verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind
ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts –
konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im
ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie
wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die
Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land
bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Daniel
Stich bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne
Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser
Legislaturperiode.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde
der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren.
Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei
u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale
Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege-
und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur
IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für
Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das
Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher
rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt
den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der
Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Anträge
können die Länder bis zum 31. Dezember 2021 dort stellen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur
Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der
„Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und
Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und
Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für
Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen
(https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/)
aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen
Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum
Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, 29.11.2021

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