PEPP-Vorschlagsverfahren für 2024
PEPP-Vorschlagsverfahren für 2024 (InEK).
Im Rahmen der "Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische
und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013" (PEPPV 2013) wurde das
InEK vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, ein Vorschlagsverfahren
zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zu etablieren.
Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an
der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische
und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.
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Quelle: InEK, 29.11.2022