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Tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V Dokumentationsvereinbarung mydrg.de





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Tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V Dokumentationsvereinbarung

Tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V: Dokumentationsvereinbarung oder die Absurdität einer neuen Abrechnungsform (Die Kaysers Consilium GmbH hat sich die neue Dokumentationsvereinbarung nach § 115 e SGB V einmal genauer angesehen, PDF, 273 kB).



Mit vier Wochen Verspätung hat es die Selbstverwaltung zum 22.02.2023 endlich geschafft: Die „Vereinbarung über eine Dokumentation zur tagesstationären Behandlung im Krankenhaus“ gemäß § 115e Absatz 4 SGB V ist da! Aber was hilft uns das? Welche Fragen sind heute immer noch offen und wie soll ein
Krankenhaus damit umgehen? Welche Leistungen kann man überhaupt nach dem §115e abrechnen? Und vor allen Dingen: Welche nicht? Welche Vorteile haben
Patienten, Krankenhaus und Krankenkassen von dieser neuen Behandlungsform?

Die von der Regierungskommission in aller Eile konzipierte und mit großen
Verheißungen angekündigte Revolution droht durch fehlende Rücksprache mit
Krankenhaus-Praktikern genau das Abrechnungschaos zu produzieren, das schon zu
Beginn prophezeit wurde. Um Ihnen den aktuellen Sachverhalt im März 2023 zu
schildern und Sie über die Absurdität dieser neuen Abrechnungsform zu
informieren, gliedern wir die Problematik in die entscheidenden Bereiche auf:
[...]

Quelle: Die Kaysers Consilium GmbH hat sich die neue Dokumentationsvereinbarung nach § 115 e SGB V einmal genauer angesehen, 01.03.2023

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