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PEPP-Katalog 2023 beschlossen

PEPP-Katalog 2023: Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2023 für Psychiatrie und Psychosomatik (Pressenachricht).



Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2023 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) vereinbart.

Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde auf Grund der Auswirkungen der
Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben. Neben der
Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen
Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im
Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen
geringfügig geändert. In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021
jedoch ausreichend belastbar, so dass die ergänzenden Tagesentgelte und die
bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden
konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der
Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht
erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV)
die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien
für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.

Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung
gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf
der Grundlage von Kostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.


Hintergrund

Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten,
pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen
krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle
bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen,
sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der
Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de

Quelle: Pressenachricht, 13.10.2022

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