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Ambulante Notfallversorgung: Vorschläge mit Störgefühl

Ambulante Notfallversorgung: Vorschläge mit Störgefühl (VKD).



Ein unvollendetes, mehrfach verschobenes und auch umstrittenes Gesetzesvorhaben soll wieder in Angriff genommen werden. Die Corona-Pandemie hatte das Gesetz in Progress für die ambulante Notfallversorgung in den Hintergrund rücken
lassen. „Wir begrüßen, dass sich eine Gruppe aus Experten verschiedener
Bereiche des Gesundheitswesens in einem Panel der Bertelsmann-Stiftung nun mit
diesem schwierigen Vorhaben befasst und Vorschläge zur Umsetzung einer Reform
gemacht hat. Unser Verband thematisiert seit langem die Notwendigkeit einer
Neustrukturierung der Notfallversorgung“, kommentiert VKD-Präsident Dr. Josef
Düllings.

In dem jetzt veröffentlichten Papier sieht der VKD einen Teil seiner seit
etlichen Jahren vertretenen Positionen und Forderungen sowie auch die
vorangestellten Zustandsbeschreibungen teilweise bestätigt. Eine Reihe von
Empfehlungen ist aus Sicht der Praxis in den Krankenhäusern allerdings – wie
bereits in den vorherigen Reformversuchen - nach wie vor nicht umsetzbar. Hier
gehen die Experten von sehr optimistischen Vorstellungen aus, die mit den
Anforderungen der Praxis nicht vereinbar sind. Sie werden am Ende der Macht des
Faktischen nicht standhalten. Daher ist es aus Sicht des VKD sinnvoll, die
Versorgungsrealität rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen und einzubeziehen.

Eine durchaus bekannte Tatsache sind die über Jahre deutlich angewachsenen
Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Kliniken – nach wie vor. Auf der
anderen Seite ist die Zahl der behandelten ambulanten Notfälle von 9,1 Mio. im
Jahr 2018 auf 8,8 Mio. im Jahr 2019 wieder gesunken (ZI 21.04.2021). Die
Belastung der Kliniken ist damit nach wie vor hoch. Neben den fehlenden
gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten der Kliniken beruht diese Situation
vor allem auf dem Mangel an niedergelassenen Haus- und Fachärzten – eine Lücke,
die sich stetig vergrößert hat und weiter vergrößern wird. Bei der Betrachtung
der rein medizinischen Möglichkeit zur Versorgung im KV-System wird diese Lage
der Praxis regelmäßig ausgeklammert. Dabei stellt sich die Frage, wie dieser
Trend absehbar gedreht werden kann. Realistischer Weise wird das bei allem
Optimismus in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Das Ignorieren dieser
Tatsache führt die Experten zu einer Reihe von Vorschlägen, die nicht umsetzbar
sein werden. Es ist wie mit dem berühmten Zitat Goethes, der formulierte: "Wer
das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande."

Dazu gehört, dass die Festlegung, ob eine ambulante Behandlung von
Vertragsärzten oder im Krankenhaus erfolgt, für alle Patientinnen und Patienten
am Krankenhaus stets in der Verantwortung der KVen liegen soll. So heißt es:
„An den Standorten von stationären Notfallaufnahmen erfolgt eine vorstationäre
vertragsärztliche Einschätzung der Krankheitsschwere, soweit keine vitale
Gefährdung erkennbar ist.“ Falls nötig, könnten einfache diagnostische
Leistungen vom Krankenhaus angefordert werden. Gegebenenfalls könne die KV auch
Klinikpersonal mit dieser Aufgabe betrauen. Die Klinik als Dienstleister der
Kassenärztlichen Vereinigung, die sowohl über die medizinisch-technische
Infrastruktur als auch über das Klinikpersonal verfügt? Dies löst bei den
Kliniken ein erhebliches Störgefühl aus – und würde umgekehrt von KV-Seite
genauso wahrgenommen. Hier Kompetenzen einfach zu ignorieren – die seit Jahren
durch faktisches Tun patientenorientiert unter Beweis gestellt wurden – um
diese an eine Organisation zu übertragen, die strukturell und personell immer
weniger dazu in der Lage ist, diese Aufgaben zu erfüllen, ist nicht der
Weisheit letzter Schluss. Hinzu kommt, dass die meisten niedergelassenen Ärzte
dies selbst nicht wollen.

Auch der Lösungsvorschlag des Panels, die KV könne, wenn Vertragsärzte nicht
zur Verfügung ständen, das Krankenhaus zur vertragsärztlichen Behandlung
ermächtigen, geht in diese Richtung. Die Praxis vor allem in ländlichen
Regionen zeigt heute bereits, dass die ambulante Notaufnahme fast
ausschließlich von Krankenhäusern übernommen wird, da niedergelassene Ärzte
dafür nicht mehr bereitstehen – auch ohne spezielle „Ermächtigung“ der KV.

Der VKD fordert, dass die Länder im Rahmen der Landeskrankenhausplanung darüber
entscheiden, welche Krankenhäuser die Versorgungsverantwortung für die
ambulante Notfallversorgung übernehmen. Zumal die Länder auch die Aufsicht über
die KVen in ihrer Verantwortung haben. Zudem ist endlich eine auskömmliche
Vergütung zu regeln. Es kann nicht sein, dass die Kliniken für ihre
Patientenorientierung über viele Jahre deswegen auch noch Milliardenbeträge an
Defiziten zu akzeptieren haben. Eine Vereinbarung zwischen Land und
Kassenärztlicher Vereinigung ohne Beteiligung der Krankenhausseite, die hier
erhebliche Leistungen zu erbringen hätte, kann nicht im Sinne einer
flächendeckenden, gut funktionierenden ambulanten Notfallversorgung sein.

Wissen und Erfahrungen der Praktiker einbeziehen
Die Experten regen zur abgestimmten Entwicklung von Standards, Prozessen und
Qualitätsmonitoring an, ein „Fachkundiges Gremium“ (FG) zu bilden. Mitglieder
sollen über hohe fachliche Expertise verfügen und von den Krankenkassen, den
KVen, den Krankenhausgesellschaften, der Gesundheitsministerkonferenz, der
Innenministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen
werden. Betont wird, dass es hier ausschließlich um fachliche Fragestellungen
gehen soll. Das begrüßt unser Verband ausdrücklich. „Wir erwarten als Verband
der Praktiker im Krankenhausmanagement allerdings, dass in diesem Gremium auch
Expertise und Praxiskenntnis aus dem Krankenhausmanagement eine erhebliche
Rolle spielen müssen“, so. Dr. Düllings „Es gibt im Papier der
Bertelsmann-Stiftung weitere Aspekte, die sicher noch genauer betrachtet werden
müssen. Wir haben inzwischen genügend Regelungen und Gesetze erlebt, die vom
grünen Tisch aus erarbeitet und entschieden wurden. Das sollte hier nicht
passieren.“

Quelle: VKD, 08.02.2022

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