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Gesundheitskioske paritätisch finanzieren

Der Bund solle Gesundheitskioske mitfinanzieren (AOK).



Anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte zur Gesetzesinitiative für die Einrichtung von Gesundheitskiosken sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes: „Wir begrüßen, dass Gesundheitskioske als niedrigschwelliges Beratungsangebot in sozialen Brennpunkten bundesweit aufgebaut
werden sollen. Denn jeder Mensch muss – unabhängig von seinem sozialen Status – die gleichen Gesundheitschancen haben. Die AOK-Gemeinschaft hat frühzeitig eigene Vorschläge entwickelt und die
ersten Gesundheitskioske maßgeblich unterstützt. Laut den Eckpunkten des
Bundesgesundheitsministeriums sollen langfristig 1.000 Gesundheitskioske
aufgebaut und überwiegend von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
finanziert werden. Angesichts der prekären GKV-Finanzlage ist das nicht
machbar. Für die Kosten, die von der GKV zu übernehmen wären, müsste zumindest
eine Refinanzierungsoption aufgezeigt werden. Der Rahmen des bestehenden
GKV-Bündnisses für Gesundheit würde durch das angestrebte Volumen deutlich
gesprengt. Unabhängig davon sollte mindestens die Hälfte der benötigten Mittel
von der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Eine Beteiligung der Kommunen von
20 Prozent, wie in den Eckpunkten vorgesehen, reicht nicht aus. Dass sich
andere Sozialleistungsträger beteiligen, sollte zudem ebenfalls verbindlich
festgelegt werden. Unklar bleibt, warum der Anteil der PKV auf lediglich 5,5
Prozent begrenzt bleibt. Der Gesundheitskiosk, der medizinische und soziale
Versorgungsbedarfe der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in den Blick nimmt,
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Dass Kommunen verpflichtend in die Errichtung von Gesundheitskiosken
eingebunden werden, ist richtig. Ein Initiativrecht der Kommunen, verbunden mit
schiedsamtsfähigen Verträgen, ist teuer, bürokratisch und kann zu wenig
sachgerechten und unflexiblen Regelungen vor Ort führen. Die Eckpunkte lassen
zudem offen, wie besonders benachteiligte Regionen definiert werden sollen.
Also Regionen, in denen viele Menschen leben, die zu den sogenannten
vulnerablen Gruppen gehören. Dazu zählen Personen, die aus gesundheitlichen und
sozialen Gründen nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu
bewältigen. Die Landesministerien sollten diese Regionen mit besonderem Bedarf
anhand zuvor definierter objektivierbarer Kriterien ermitteln. Eine
Pro-Kopf-Orientierung wie in den Eckpunkten vorgesehen löst die Probleme nicht
und verfährt nach dem Gießkannen-Prinzip.

Grundsätzlich ist es nicht zielführend, Gesundheitskioske so eng an die
Primärversorgung der ambulanten Versorgung anzubinden. Wenn der
Gesundheitskiosk primär als Verlängerung der Arztpraxis angesehen wird und auf
deren Veranlassung tätig wird, gefährdet dies den niedrigschwelligen Zugang. Im
Kiosk sollten medizinische Routineaufgaben wie Blutdruckmessen nicht im
Vordergrund stehen. Denn neben der vertragsärztlichen Versorgung müssen hierfür
zukünftig auch Honorare an die Apotheken für pharmazeutische Dienstleistungen
gezahlt werden. Hierdurch werden die Versorgung weiter zersplittert und
Doppelstrukturen verfestigt."

Quelle: AOK, 31.08.2022

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