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Hartmannbund sorgt sich um Weiterbildung

Hartmannbund: Qualitativ hochwertige Weiterbildung der Ärzte sei bei künftigen Krankenhausreformen sicherzustellen (Pressemeldung).



Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein hat die Krankenhausträger, den Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sowie die Landesärztekammern dazu aufgefordert, eine strukturierte, planbare, allen Anforderungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung gerecht werdende sowie dem
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
(ÄArbVtrG) sowie den geltenden Tarifverträgen entsprechende und qualitativ
hochwertige Weiterbildung aller Ärztinnen und Ärzte im Zuge der Umsetzung
zukünftiger Reformen des Krankenhaussektors sicherzustellen.

Die bisherigen Konzepte einer Krankenhausreform im Land Nordrhein-Westfalen wie
auch auf Bundesebene zielten darauf ab, das bisher wettbewerbliche Setting der
Krankenhäuser zueinander zugunsten einer arbeitsteiligen Kooperation
umzugestalten. „Nicht jedes Krankenhaus soll zukünftig alles anbieten, sofern
innerhalb einer Arbeitsteilung die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
im Einzugsbereich sichergestellt werden kann. Das ist ein guter Ansatz, weil
positive Auswirkungen sowohl auf Qualität als auch Wirtschaftlichkeit zu
erwarten sind. Gleichwohl dürfte es vor diesem Hintergrund künftig weitaus
schwieriger sein, eine vollumfängliche, hochwertige und
curricular-strukturierte Weiterbildung in fachärztlichen Gebieten sowie in
Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen absolvieren zu können, weil
Weiterbildungsinhalte wohl nicht mehr vollständig an ein und derselben
Weiterbildungsstätte erworben werden können. Dies bedeutet zugleich, dass
Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich die Weiterbildungs- und somit auch die
Arbeitsstätte und den Arbeitgeber innerhalb der Weiterbildung mehrfach wechseln
müssen.“ – so Dr. Stefan Schröter, Vorsitzender des
Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein.

Die aus gutem Grund geltenden Regelungen in Gestalt des Gesetzes über
befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie der
geltenden Tarifverträge drohten hierbei zukünftig ins Leere zu gehen. „Die
gesetzlichen sowie die tarifvertraglichen Regelungen zur Befristung von
Arbeitsverträgen sowie die logbuch-geleiteten ärztlichen
Weiterbildungscurricula stellen wichtige Errungenschaften dar, die die
Situation von in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten in den
letzten Jahren deutlich verbessert haben. Ein Rückfall zu prekären
Kurzzeitverträgen sowie zu unstrukturierten, einerseits Redundanzen,
andererseits aber Lücken erzeugenden Weiterbildungsverläufen und somit ein
Qualitätsverlust in der ärztlichen Weiterbildung mit Auswirkungen auf die
Patientenversorgung in der Zukunft dürfen aber nicht Kollateralschäden einer
Krankenhausreform sein!“– hebt Dr. Schröter hervor. Ziel müsse es daher sein,
so die nordrheinischen Delegierten auf ihrer Versammlung am 14. Dezember 2022,
dass im Zuge von Krankenhausreformen mit den Belangen der
Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten verantwortungsvoll umgegangen
werde und hierbei auch kreative, gleichwohl rechtssichere Lösungen wie
planmäßig-curriculare Rotationen zwischen kooperierenden Weiterbildungsstätten
auch unterschiedlicher Trägerschaft mutig organisiert und aktiv gepflegt
werden. „Das Portfolio der hierfür in Frage kommenden Instrumente ist freilich
eher klein. Zur Anwendung kommen könnten zeitlich befristete Beurlaubungen mit
ausdrücklicher Bejahung eines dienstlichen Interesses oder sozial
verantwortungsvoll gestaltete Arbeitnehmerüberlassungen zwischen verschiedenen
Krankenhausträgern unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages zum Zwecke der
vollumfänglichen Weiterbildung an der primären Weiterbildungsstätte “, erklärt
Dr. Schröter abschließend.

Quelle: Pressemeldung, 11.01.2023

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