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Neues Reformkonzept für die Notfallversorgung

Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: Reformkonzept für die Notfallversorgung (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 251 kB).



Patientinnen und Patienten sollen in medizinischen Notfällen an Krankenhäusern künftig schneller und effektiver versorgt werden. Dafür sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Das empfiehlt die „Regierungskommission für eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.

13. Februar 2023
Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne
und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (PDF, nicht barrierefrei, 251 KB)


Es komme darauf an, dass die Notfall- und Akutversorgung rund um die Uhr in der
Lage ist, Hilfesuchende unmittelbar zielgerichtet zur richtigen Versorgung zu
steuern, heißt es in der Stellungnahme unter dem Titel „Reform der Notfall- und
Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte
Leitstellen“.

Patienten in Not schnell und effektiv zu helfen, ist Ziel einer guten
Akutversorgung. Dafür müssen wir vorhandene Strukturen aufbrechen und neu
ordnen. Leitgedanke muss dabei sein, dass Versorgung dort stattfindet, wo sie
medizinisch auch sinnvoll ist. Für eine solche Reform sind die Empfehlungen der
Krankenhauskommission eine gute Grundlage. Das Krankenhaus muss im Notfall
nicht immer die erste Adresse sein. Aber es muss im Notfall schnelle Hilfe
anbieten können.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen
1. Flächendeckender Aufbau von integrierten Leitstellen (ILS):

Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an den Rettungsdienst (112) oder an
den kassenärztlichen Notdienst (116117) wenden, sollen initial durch eine
integrierte Leitstelle nach telefonischer oder telemedizinischer
Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen
werden.
Aufgrund unmittelbarer Erreichbarkeit rund um die Uhr, guter medizinischer
Beratung und telemedizinischer ärztlicher Hilfe sowie verbindlicher
Terminvermittlung sollen ILS für Betroffene so attraktiv sein, dass sie primäre
Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.
Durch von medizinisch qualifizierten Fachkräften in den ILS vorgenommene
standardisierte, wissenschaftlich validierte, softwaregestützte und
qualitätsgesicherte Ersteinschätzung soll eine Über- oder Unterversorgung von
Notfällen verhindert werden. Gleichzeitig werden die knappen Ressourcen optimal
genutzt. Notaufnahmen in Krankenhäusern sollen so möglichst nur von
Hilfesuchenden genutzt werden, die diese komplexen Strukturen wirklich
benötigen.
2. Aufbau von sog. integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der
erweiterten und umfassenden Notfallversorgung

INZ sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notfallpraxis
sowie einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungsstelle bestehen.
Durch den Aufbau von INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden
Notfallversorgung (insgesamt derzeit rd. 420 in Deutschland) sollen
Patientinnen und Patienten durch eine bedarfsgerechte Steuerung den richtigen
Strukturen zugewiesen werden – entweder in die Notaufnahme des Krankenhauses
oder die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Beteiligung sowohl der KVen als auch der Krankenhäuser am INZ ist
verpflichtend. Damit ist sichergestellt, dass die Lasten gleich verteilt
werden.
Zudem sollen integrierte Notfallzentren für Kinder- und Jugendmedizin (KINZ) an
Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer
pädiatrischen Abteilung aufgebaut werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 13.02.2023

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