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Regierung und Parlament müssen jetzt die Stabilität für 2022 sichern!

Regierung und Parlament müssen jetzt die Stabilität für 2022 sichern! (GKV-Spitzenverband).



Mit Blick auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) am kommenden Freitag im Bundesrat erklärt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auf seiner heutigen Sitzung: Gesetzliche Krankenversicherung und
soziale Pflegeversicherung, die 90 Prozent der Bevölkerung absichern, sind das Rückgrat der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Deutschland. Sie brauchen finanzielle Stabilität.
Wollen Bundesregierung und Parlament Beitragssatzsteigerungen und
Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen
Pflegeversicherung für das kommende Jahr verhindern, müssen sie noch in dieser
Legislaturperiode die entscheidenden Weichen stellen.

Selbstverwaltung hat sich in der Krise bewährt
In der COVID-19-Pandemie haben gesetzliche Krankenversicherung und soziale
Pflegeversicherung wesentlich dazu beigetragen, die Strukturen der
gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu stabilisieren. Mit einer
Vielzahl praxisnaher Regelungen zu Versorgungs-, Verfahrens- und
Vergütungsfragen unter Pandemiebedingungen war die soziale und die gemeinsame
Selbstverwaltung ein wichtiger Schlüsselfaktor zur Bewältigung der Krise. Auf
der Finanzierungsseite haben derweil Pandemie und zusätzliche gesetzliche
Maßnahmen dazu geführt, dass im kommenden Jahr sowohl für die gesetzliche
Krankenversicherung als auch für die soziale Pflegeversicherung erhebliche
Finanzierungslücken drohen.

Angekündigter Bundeszuschuss nicht ausreichend
Zwar werden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem vom Bundestag
bereits beschlossenen GVWG für 2022 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 7 Mrd.
Euro zugesichert. Dies ist ein erster, guter Schritt! Dieser wird aber absehbar
nicht genügen, um das Ziel stabiler Beiträge für das nächste Jahr zu erreichen.
Denn für 2022 droht nach gegenwärtiger Lage eine Finanzierungslücke von rd. 18
Mrd. Euro. Die zugesicherten 7 Mrd. Euro sowie die inzwischen geregelte
Kostenerstattung der Test- und Impfkosten durch den Bund werden nach heutiger
Lage nicht ausreichen, um den gesetzlich festgelegten durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz der GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu halten. Deshalb
müssen Regierung und Parlament, sobald die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen
Krankenversicherung für das 1. Halbjahr 2021 als Basis für eine solide Prognose
vorliegen, handeln. Dabei ist auch die zu erwartende Finanzentwicklung im
zweiten Halbjahr zu berücksichtigen. Die Rechtsverordnung für die notwendige
Erhöhung des Bundeszuschusses muss noch vor Abschluss dieser Legislaturperiode
kommen.

Dramatische Finanzlage in der Pflegeversicherung
Die Finanzlage in der sozialen Pflegeversicherung ist nicht weniger dramatisch.
Das laufende Jahr wird die soziale Pflegeversicherung mit einem Defizit von
voraussichtlich 1,9 Mrd. Euro abschließen. Mit den nun beschlossenen Maßnahmen
einer kleinen Pflegereform entsteht eine kurzfristige Finanzierungslücke von
etwa 3,5 Mrd. Euro. Nur wenn ein Bundeszuschuss in dieser Größenordnung noch
2021 gezahlt wird, kann eine Beitragssatzanhebung zum Start ins nächste Jahr
vermieden werden. Damit würden auch die pandemiebedingten Mehrausgaben der
sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2020 und 2021 kompensiert.

Zusätzliche Bundeszuschüsse für die soziale Pflegeversicherung und die
gesetzliche Krankenversicherung wären zudem ein starkes Signal für Wachstum und
Beschäftigung, denn stabile Beitragssätze werden einen beträchtlichen Beitrag
zur wirtschaftlichen Erholung Deutschlands in 2022 leisten. Der notwendige
zusätzliche Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung muss durch
nachhaltige strukturelle Reformen flankiert werden, damit diese Mittel nicht in
eine ineffiziente Leistungserbringung und unwirtschaftliche Strukturen auf der
Angebotsseite fließen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 23.06.2021

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