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Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen

Marburger Bund und DGINA plädieren für eine Gesamtreform im Sinne einer integrativen Notfallversorgung (Presseinformation).



Marburger Bund und DGINA plädieren für eine Gesamtreform im Sinne einer integrativen Notfallversorgung. Der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) sprechen sich für eine Gesamtreform der Notfallversorgung aus und haben dafür Lösungsvorschläge
entwickelt. Es sei der falsche Weg, in Teilbereichen wie der Ersteinschätzung schon jetzt Fakten zu schaffen. „Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen
Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen
und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, ist die Etablierung eines neuen
Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung losgelöst von einem
Gesamtkonzept nicht sinnvoll“, heißt es in dem gemeinsamen Papier von Marburger
Bund und DGINA. An den Gesetzgeber appellieren sie, den Auftrag an den
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien für ein
Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen, auszusetzen.
Notfallversorgung
Notfallversorgung
„Die Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten
berücksichtigen und niederschwellig für alle erreichbar bleiben“, fordern
Marburger Bund und DGINA. Ziel müsse es sein, den Patienten am Ort der
Erstvorstellung die erforderliche Diagnostik und Behandlung zukommen zu lassen.
In einem integrativen Konzept sollten daher die niedergelassenen Ärzte zusammen
mit den Notaufnahmeärzten eine umfassende Versorgung gewährleisten. Es geht um
die Entlastung des Gesundheitssystems, indem wiederholte Patientenvorstellungen
und überbürokratisierte Weiterleitungen vermieden werden und die Akut- und
Notfallversorgung effizienter gestaltet wird. Dies erfordere die Schaffung von
gemeinsamen Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten, an denen
Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet. „Wie in benachbarten
europäischen Ländern, sollten Notdienstpraxen zentral und nach Möglichkeit am
Krankenhaus verortet sein. Das hat den Vorteil, dass alle diagnostischen
Möglichkeiten eines Krankenhauses bei entsprechender Indikation auch der
ambulanten Notfallversorgung zur Verfügung stehen und bei Bedarf rasch eine
stationäre Aufnahme erfolgen kann“, betonen Marburger Bund und DGINA.

Zwingend notwendig sei ein einheitliches IT-gestütztes System, das durchgängige
Informationsketten sicherstellt, und eine verbindliche strukturelle Verknüpfung
der telefonischen Erstkontaktstellen (Rettungsleitstelle „112“ und ärztlicher
Bereitschaftsdienst „116 117“). „Der telefonische Dienst beider Bereiche muss
ohne Wartezeit erreichbar und qualifiziert besetzt sein sowie über Kenntnis der
regionalen Strukturen verfügen.“

Die Vergütung ambulant verbleibender medizinisch komplexer Patienten in den
Notaufnahmen der Krankenhäuser müsse angepasst werden, um eine kostendeckende
Vergütung zu erreichen und hierüber das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu
stärken. Gleichzeitig müsse der Ressourcenbedarf in der stationären
Notfallversorgung besser abgebildet werden, fordern Marburger Bund und DGINA.

Das gemeinsame Positionspapier von Marburger Bund und DGINA zur Reform der
Notfallversorgung finden Sie hier.

Quelle: Presseinformation, 09.06.2022

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