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Existenzkrise der deutschen Reha-/Vorsorgeeinrichtungen gefährdet die Versorgungssicherheit

Rehabilitationsverbände befürchten Kliniksterben (AG MedReha).



infolge der Corona-Pandemie und durch massive Kostensteigerungen droht vielen deutschen Reha-/Vorsorgeeinrichtungen das wirtschaftliche Aus. Die wenigen, momentan noch bestehenden Hilfen sollen am 30.06.2022 enden, obwohl sich die Lage in den vergangenen Wochen und Monaten
dramatisch verschlechtert hat und erste Kliniken bereits Insolvenz anmelden mussten. Tausende Beschäftigte könnten bald ihren Arbeitsplatz verlieren. Sollten Reha- und Vorsorge-Leistungen wegbrechen, ist die Gesundheit von
Millionen behandlungsbedürftigen Menschen gefährdet. Das muss auch angesichts der
ungewissen Pandemieentwicklung verhindert werden! Die Existenzkrise der Reha-
/Vorsorgeeinrichtungen könnte mit einfachen Mitteln beendet werden, wenn
• per Rechtsverordnung bestehende Hilfen verlängert werden und
• ein Inflationsausgleich für Reha und Vorsorge gesetzlich festlegt wird.
Für beides sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes und der Länder erforderlich
und es entstehen keine zusätzlichen Belastungen bei den Kostenträgern (Gesetzliche
Krankenkassen sowie Renten- und Unfallversicherung). Die in der AG MedReha vertretenen
Leistungserbringer richten deshalb an Sie (und andere verantwortliche Gesundheits- und
Verteiler:
Leitung BMG und BMAS
nachrichtlich Bundeskanzler
Ordentliche Mitglieder des
Bundestagsausschusses Gesundheit
Bundestagsausschusses Arbeit und Soziales
Bundesratsausschusses Gesundheit
Bundesratsausschusses Arbeit, Integration und Sozialpolitik
Berlin, 15.06.2022
Seite 2
Sozialpolitiker in Bund und Ländern) den dringenden Appell, sich für eine sachgerechte,
schnelle und unbürokratische Lösung einzusetzen:
• Sofortige Rechtsverordnung: Bundesregierung und Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) sollten von ihren bestehenden Verordnungsmöglichkeiten sofort
Gebrauch machen. Die Bundesregierung wurde mit dem am 18.03.2022
verabschiedeten Gesetz zur Verlängerung des SodEG und weiterer Regelungen
ermächtigt, u.a. die Zuschussleistungen nach dem SodEG bis zum 23.09.2022 durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats zu verlängern. Zudem ist das
BMG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die
Regelungen zum Mindererlösausgleich und Hygienezuschlag gemäß §§ 111, 111c SGB
V längstens bis zum Ablauf des 23.09.2022 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrats zu verlängern.
• Gesetzliche Regelung: Zusätzlich zu den Rechtsverordnungen sollte der Gesetzgeber
eine Verlängerung der bestehenden Hilfen für Reha-/Vorsorgeeinrichtungen
mindestens bis zum 31.12.2022 beschließen. Mit dem entsprechenden Gesetz sollte
gleichzeitig geregelt werden, dass die Einrichtungen einen Inflationszuschlag auf die
bestehenden Vergütungssätze erhalten. Eine solche Regelung ist erforderlich, da
Reha-/Vorsorgeeinrichtungen anders als in anderen Branchen ihre Vergütungssätze
nicht anpassen können, da diese für ein Jahr gelten und es außerhalb der festgelegten
Termine keine Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gibt.
Zusätzliche Haushaltsbelastungen werden durch diese beiden Maßnahmen nicht entstehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und
Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Mio. Euro weniger. Es ist also keine
Mehrbelastung, wenn jetzt wenigstens ein Teil dieser Einsparungen zur Existenzsicherung
der Kliniken verwendet wird.
Zur Verdeutlichung der Situation haben wir die Ursachen und Hintergründe für die Krise der
Reha-/Vorsorgeeinrichtungen im Anhang ausführlich beschrieben. Selbstverständlich
stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen jederzeit gerne zur Verfügung

Quelle: AG MedReha, 20.06.2022

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