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Vivantes startet deutschlandweit einmalige Messung der Arbeitsbelastung

Vivantes: In Umsetzung des Tarifabschlusses folgt nun die minutengenaue Messung der Arbeitsbelastung (Pressenachricht).



Zu Beginn dieses Jahres ist der Tarifvertrag Pro Personal Vivantes in Kraft getreten. Er sieht die Erfassung der Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter*innen in der Pflege wie auch in Teilen des Funktions- und medizinisch-technischen Dienstes vor. Vivantes setzt den Tarifvertrag
vereinbarungsgemäß und Stück für Stück um. Im Juli startet nun die minutengenaue Messung der Arbeitsbelastung mit Hilfe einer eigens programmierten Software.

Ab Mitte August – nach technischer Ausleitung der Juli-Daten - erhalten dann
Mitarbeiter*innen, die im Juli in einer besonders belasteten Schicht gearbeitet
haben, regelhaft rückwirkend für den Monat Juli erstmals einen Ausgleich in
Form von „Vivantes Freizeitpunkten“. Der Tarifvertrag sieht für die
verschiedensten Stations- und Funktionsbereiche spezifische Besetzungsquoten
pro Schicht vor. Diese werden künftig mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten
Software erfasst, welche die Besetzung einer Schicht beispielsweise mit der
Bettenbelegung verknüpft.

Wird die im Tarifvertrag definierte Ratio - Pflegekraft zu Patient - in einer
Schicht unterschritten, rechnet die Software jede Minute, in der unter erhöhter
Belastung gearbeitet wurde, in Freizeitausgleich, sprich Vivantes
Freizeitpunkte, um.

Dorothea Schmidt, Geschäftsführerin Personalmanagement: „Wir halten bei der
Umsetzung unseres Tarifvertrages auch an dieser Stelle Wort und setzen diesen
nun – nachdem die technischen Voraussetzungen realisiert und vor allem durch
den Betriebsrat mitbestimmt sind - auch in seinen Kernelementen um. Unser
primäres Ziel ist und bleibt aber, Belastung gar nicht erst entstehen zu lassen
und damit im Ergebnis die Qualität unserer Patientenbehandlung weiter zu
verbessern. Dafür benötigen wir deutlich mehr Personal, das wir mit Hilfe des
Tarifvertrages hoffentlich Schritt für Schritt gewinnen werden.“

Quelle: Pressenachricht, 13.06.2022

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