Bundessozialgericht: Kündigung der Versorgungsverträge war rechtswidrig
Bundessozialgericht: Kündigung der Versorgungsverträge war rechtswidrig (Presseportal).
1. Quartal 2008: Mehr Sterbefälle, etwas weniger Geburten />
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Bundessozialgericht: Kündigung der Versorgungsverträge war rechtswidrig (Presseportal).