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Dritter Teilhabeverfahrensbericht 2021

Dritter Teilhabeverfahrensbericht 2021 (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, PDF, 2,2 MB).



2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe wurden in 2020 bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Antragszahl um 14,7 Prozent zurückgegangen. Bei 14,1 Prozent der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten. Die
durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung liegt bei 19,1 Tagen und hat sich im Jahresvergleich leicht verkürzt (- 1,5 Tage).

Insgesamt werden 80,7 Prozent aller beantragten Leistungen vollständig oder
teilweise bewilligt. Die Hälfte aller eingegangenen Widersprüche sind zugunsten
von Leistungsberechtigten entschieden worden. Diese und weitere Ergebnisse sind
im dritten Teilhabeverfahrensbericht aufgezeigt, den die
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2021
veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2020 zugrunde -
ein Jahr, das in allen Bereichen durch die SARS-CoV-2-Pandemie geprägt ist.
Nicht zuletzt liefern auch die Daten aus dem Teilhabeverfahrensbericht Hinweise
zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Antrags- und Leistungsgeschehen im
Bereich der Rehabilitation und Teilhabe.

Erstmals Vergleich zweier Berichtsjahre möglich

Mit dem dritten Teilhabeverfahrensbericht können erstmals die Daten zu
ausgewählten Sachverhalten aus zwei Berichtsjahren - 2019 und 2020 - mittels
Zeitreihenanalyse verglichen und Veränderungen aufgezeigt werden. Ziel des
Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des
Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung
zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1
des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit
2019 jährlich (siehe § 41 SGB IX).

1.064 Reha-Träger übermittelten Daten zu Verfahrensabläufen

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen
Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im
Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu
Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 1.064 ihrer gesetzlichen
Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2020
an die BAR übermittelt. Im Anschluss hat die BAR die Daten unter Beteiligung
der Rehabilitationsträger ausgewertet.

Der dritte Teilhabeverfahrensbericht steht ab sofort auf der BAR-Website zum
Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 30.12.2021

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