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Sterbefallzahlen im Januar 2023 um 13% über dem mittleren Wert der Vorjahre

Im Januar 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 98.632 Menschen gestorben (Destatis).



Im Januar 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 98 632 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 13 % oder etwa 11 000 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2019 bis 2022 für diesen Monat. Die Grippewelle hat laut Influenza-Wochenbericht
des Robert Koch-Instituts (RKI) kurz vor dem Jahreswechsel ihren Höhepunkt überschritten. Auch die Zahl der COVID-19-Todesfallzahlen erreichte zu dieser Zeit erneut ein
zwischenzeitliches Maximum. Im Zuge des Abklingens dieser Wellen sind auch die
gesamten Sterbefallzahlen zu Jahresbeginn zurückgegangen. In der 1.
Kalenderwoche des Jahres 2023 (2. bis 8. Januar) lagen die Sterbefallzahlen
noch sehr deutlich über dem mittleren Wert der vier Vorjahre (+26 % oder +5 191
Fälle). Bis zur 4. Kalenderwoche (23. bis 29. Januar) ist die diese Differenz
auf +3 % oder +622 Fälle gesunken.
[...]
COVID-19-Todesfallzahlen zu Jahresbeginn deutlich gesunken

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim RKI gemeldeten
COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 3.
Kalenderwoche 2023 (16. bis 22. Januar) möglich. Beim RKI wurden bislang 384
COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet. Die gesamten
Sterbefallzahlen lagen zeitgleich um 1 500 Fälle oder 8 % über dem mittleren
Wert der vier Vorjahre. In den letzten beiden Kalenderwochen des Vorjahres gab
es noch jeweils mehr als 1 000 COVID-19-Todesfälle – im Januar 2023 sind diese
Zahlen somit deutlich zurückgegangen.

Erhöhte Sterbefallzahlen zu Monatsbeginn auch in vielen anderen europäischen
Ländern

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet
Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung
unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts
europaweit vergleichend ein. Zu Monatsbeginn des Januar 2023 wurde dort in fast
allen europäischen Ländern zumindest eine moderate Übersterblichkeit („moderate
excess“) festgestellt. Sowohl die Zahl betroffenen Länder als auch das Ausmaß
der Übersterblichkeit haben sich im Laufe des Monats deutlich reduziert.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2022 und 2023 sind erste
vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine
Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern
ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten.
Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und
Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind
diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie
hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der
unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite
Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die
Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang
eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können
deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die
Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug,
die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare
Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.
Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und
Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der
Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und
indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen weiterer
Faktoren auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich
zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das
unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch
Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des
Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier
Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem
arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber
Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Der Effekt der steigenden
Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu
erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem
Median nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem
Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren.
Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und
Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger
Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe
verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können
ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die
Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine
Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020 und 2021
in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die
Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um
beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die
dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen
liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu
derartigen Ergebnissen für die ersten beiden Jahre der Pandemie bietet die
Pressemitteilung Nr. 313 vom 26. Juli 2022.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das
Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum
derzeit bis zur 3. Kalenderwoche 2023 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher
Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser
Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum
übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für
den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen
noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es
im Internetangebot des RKI.

Quelle: Destatis, 14.02.2023

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