Az. B 1 KR 2/13 R: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkassen kann innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden
Az. B 1 KR 2/13 R: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkassen kann innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden (Medizinrecht RA Mohr).